Krankenversicherung für Lehrer in Sachsen

Wie finden Sie die richtige Krankenversicherung?

Wenn Sie sich als Lehrer in Sachsen verbeamten lassen stehen Sie vor der Frage bei welchem Versicherer Sie Ihre private Krankenversicherung abschließen sollen. Sie haben dazu verschiedene Möglichkeiten und wir sehen unsere Aufgabe darin Ihnen bei der Wahl der Krankenversicherung bestmöglich zu helfen.

Welche Möglichkeiten haben Sie nun als Lehrer in Sachsen sich zu informieren?

Welche Fehler am häufigsten gemacht werden

Und wie Ihnen diese mit uns nicht passieren können

Auf der Suche nach einer privaten Krankenversicherung machen viele Kunden sehr häufig die gleichen gravierenden „Fehler“:

  • Ein Freund oder Bekannter empfiehlt die gleiche Versicherung, wo er/sie selbst versichert ist – weitere Angebote werden nicht eingeholt. Eine individuelle Tariffindung findet somit nicht statt.
  • Es wird sich ausschließlich auf Tests aus der Fachpresse verlassen. Diese Tests sind häufig standardisiert und betrachten selten die individuellen Merkmale.
  • Es wird nur ein (häufig unwichtiger) Leistungspunkt herausgestellt (z.B. Beitragsrückerstattung, Brille) und alle anderen Tarifmerkmale werden übersehen.

Die Suche gestaltet sich also ziemlich einseitig. Mit uns an Ihrer Seite bringen wir Licht ins Dunkel.

Wie gehen wir also vor? Wie finden Sie als Lehrer in Sachsen mit uns die passende private Krankenversicherung?

Wir ermitteln erstmal Ihren Bedarf. Wir gehen auf Ihre Wünsche ein und bewerten auch vorab schon mal Ihren Gesundheitszustand. Weiterhin klären wir über Leistungspunkte in der privaten Krankenversicherung auf. Denn wer hat sich bisher schon ausführlich mit den einzelnen Vergleichskriterien befasst? Oft stellen wir auch fest, dass wir manche Begriffe erst einmal erklären und definieren müssen, bevor der Kunde das einschätzen kann. Bei Vorerkrankungen können wir in der Regel eine anonyme Risikovorprüfung bei den von Ihnen gewünschten Versicherungsgesellschaften durchführen. So wissen Sie schon sehr früh zu welchen Konditionen Sie versicherbar sind.

Sobald die Einzelheiten stehen, erklären wir Ihnen die Leistungen und gehen die Bedingungen durch. Hier werden Sie schon ziemlich schnell erkennen, dass jede private Krankenversicherung individuell ist und keine Gesellschaft alles abdeckt.

Nachdem Sie nun die Vor- und Nachteile der Gesellschaften kennen, welche wir zusammen verglichen haben, entscheiden nur Sie allein, welche Ihre zukünftige private Krankenversicherung sein soll.

Schauen Sie sich hierzu auch unser Video an:

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Echte Fallbeispiele – wie es im Leben laufen kann

Paul H. (34) hatte im Finanztest der Stiftung Warentest gelesen, dass die Concordia 2014 Testsieger geworden ist. Sein Wunsch war es, bei der Concordia versichert zu sein. Diesen Wunsch wollten wir ihm nicht verwehren und sind mit ihm zusammen die Bedingungen durchgegangen und haben diese auch mit weiteren Versicherungen verglichen. Im Laufe des Gesprächs teilte Herr H. uns mit, dass er vor 4 Jahren eine umfangreiche Psychotherapie abgeschlossen hatte. Nachdem die anonyme Risikovoranfrage bei der Concordia erfolgte, mussten wir Herrn H. leider mitteilen, dass er bei seiner Wunschgesellschaft leider nicht versicherbar wäre.

Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung mit den vielen Versicherungsgesellschaften, konnten wir sehr zeitnah eine gute Gesellschaft für Herrn H. finden.

Frau Z. (37) hatte sich, auf Anraten eines Kollegen, bei einer Gesellschaft versichert und legte sehr viel Wert auf die Beitragsrückerstattung. Dies waren zu jener Zeit 4 Monatsbeiträge. Später wurden diese aber auf 3 Monatsbeiträge gesenkt. Auch zukünftig kann es zu weiteren Senkungen kommen, denn die Beitragsrückerstattungen werden immer nur für ein Jahr festgelegt. Frau Z. hatte vor 2 Jahren einen Sportunfall. Einige Operationen und einen Kuraufenthalt später, stellte Frau Z. fest, dass ihre Rechnungen nicht komplett erstattet wurden. Sie musste einen Großteil der Kurkosten selbst bezahlen – hierbei handelte es sich um einen 4-stelligen Betrag.

Wir raten jeden unserer Kunden auf das Gesamtpaket zu achten, denn Ihre Versicherung sollte immer dann leisten, wenn es darauf ankommt!

Maria P. (29) hatte sich vor 3 Jahren von uns beraten lassen und sich für einen Hochleistungstarif entschieden. Vor einem Jahr musste sie beim Gynäkologen eine ambulante Operation durchführen lassen. Der Arzt konnte diesen jedoch nicht mit dem 3,5-fachen Satz der GOÄ durchführen. Also schloss er mit Frau P. eine Honorarvereinbarung über den 8-fachen Satz. Der Versicherer erstattete anstandslos die Leistungsabrechnung, da eine Abrechnung über die normalen GOÄ-Sätze in den Tarifen von Frau P. mitversichert sind.