KFZ-Versicherung (Kraftfahrzeugversicherung)
Um eine KFZ-Versicherung kommt kein KFZ Besitzer drum herum, denn die Haftpflichtversicherung ist in Deutschland Pflicht. Sie wehrt unberechtigte Schadenersatzforderungen gegen Sie ab und bezahlt Geschädigten einen adäquaten Schadenersatz. Eine Erweiterung in Form der Kaskoversicherung ist zudem auch möglich. Hier gilt es beachten, ob der Abschluss der Kaskoversicherung überhaupt sinnvoll ist (z.B. Fahrzeug ist zu alt).
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Vorteile der KFZ-Versicherung
KFZ-Versicherung (Kraftfahrzeugversicherung)
Vorteile der KFZ-Versicherung
Um eine KFZ-Versicherung kommt kein KFZ Besitzer drum herum, denn die Haftpflichtversicherung ist in Deutschland Pflicht. Sie wehrt unberechtigte Schadenersatzforderungen gegen Sie ab und bezahlt Geschädigten einen adäquaten Schadenersatz. Eine Erweiterung in Form der Kaskoversicherung ist zudem auch möglich. Hier gilt es beachten, ob der Abschluss der Kaskoversicherung überhaupt sinnvoll ist (z.B. Fahrzeug ist zu alt).
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Unterschiede zwischen Kfz-Haftpflicht, Teil- und Vollkasko
Haftpflichtversicherung
Das Gesetz (§4 PflVG)verlangt bei der KFZ-Haftpflichtversicherung Mindestversicherungssummen.
Dies sind bei Personenschäden mindestens 7,5 Millionen Euro, bei Sachschäden 1,12 Millionen Euro und bei Vermögenschäden 50.000 Euro.
Die meisten Versicherer haben allerdings weitaus höhere Deckungssummen. In der Regel belaufen diese sich auf 50 oder 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und reine Vermögenschäden.
Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung schützt Ihren eigenen Wagen, im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung und bietet zusätzlichen Schutz zur Haftpflicht.
Versichert sind Schäden wie:
- Zusammenstöße mit Haarwild
- Brand und Explosionen
- Diebstahl
- Glasbruch
- Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden)
- Elementarschäden (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung)
Vollkaskoversicherung
Die Vollkasko baut auf die Teilkasko auf und kommt für Schäden auf, welche durch selbstverschuldete Unfälle entstehen und durch Vandalismus und Fahrverflucht Unbekannter.