Rechtsschutzversicherung für Beamte und Beamtenanwärter

Wo Menschen aufeinandertreffen, kann es schnell zu Unstimmigkeiten oder gar heftigen Auseinandersetzungen kommen. Ehe man sich versieht, steht man sich vor Gericht gegenüber. Das ist nicht nur unerfreulich, sondern kann auch ganz schön teuer werden. Eine gute Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten eines Rechtsstreits – das finanzielle Risiko kann dadurch deutlich gemindert werden.

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Rechtsschutz

Vorteile der Rechtsschutzversicherung

  • Schutz für die ganze Familie

  • Versicherungsschutz auch im Ausland

  • Rabattmöglichkeiten von bis zu 30 %

Rechtsschutzversicherung für Beamte und Beamtenanwärter

Wo Menschen aufeinandertreffen, kann es schnell zu Unstimmigkeiten oder gar heftigen Auseinandersetzungen kommen. Ehe man sich versieht, steht man sich vor Gericht gegenüber. Das ist nicht nur unerfreulich, sondern kann auch ganz schön teuer werden. Eine gute Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten eines Rechtsstreits – das finanzielle Risiko kann dadurch deutlich gemindert werden.

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Vorteile der Rechtsschutzversicherung

  • Schutz für die ganze Familie

  • Versicherungsschutz auch im Ausland

  • Rabattmöglichkeiten von bis zu 30 %

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Rechtsschutz

Vorteile der Rechtsschutzversicherung

  • Schutz für die ganze Familie

  • Versicherungsschutz auch im Ausland

  • Rabattmöglichkeiten von bis zu 30 %

Wo Menschen aufeinandertreffen, kann es schnell zu Unstimmigkeiten oder gar heftigen Auseinandersetzungen kommen. Ehe man sich versieht, steht man sich vor Gericht gegenüber. Das ist nicht nur unerfreulich, sondern kann auch ganz schön teuer werden. Eine gute Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten eines Rechtsstreits – das finanzielle Risiko kann dadurch deutlich gemindert werden.

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Aufgaben der Rechtsschutzversicherung

  1. Unterstützung bei der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen
  2. Kostenübernahme in Höhe der gesetzlichen Gebührenordnung
  3. Übernahme der Gerichts- und Vollstreckungskosten (inkl. Zeugen- und Sachverständigenkosten)

Welche Kosten werden übernommen?

Die private Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für Ihren Anwalt im Rahmen der gesetzlichen Gebührenordnung. Wenn Zeugen geladen werden oder ein Sachverständiger zu Rate gezogen werden muss, werden auch diese Kosten von der Rechtsschutzversicherung getragen. Darüber hinaus werden alle anfallenden Gerichtskosten sowie Kosten für Gerichtsvollzieher übernommen.

Für den Fall, dass Sie die Kosten des Verfahrensgegners zahlen müssen, kommt auch hierfür die Rechtsschutzversicherung auf. Grundsätzlich streckt Ihnen die Versicherung eine Kaution vor, um eine Inhaftierung vorzubeugen (zinsloses Darlehen). Die entsprechenden Summen finden Sie in den allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB).

Aufgaben der Rechtsschutzversicherung

  1. Unterstützung bei der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen
  2. Kostenübernahme in Höhe der gesetzlichen Gebührenordnung
  3. Übernahme der Gerichts- und Vollstreckungskosten (inkl. Zeugen- und Sachverständigenkosten)

Welche Kosten werden übernommen?

Die private Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für Ihren Anwalt im Rahmen der gesetzlichen Gebührenordnung. Wenn Zeugen geladen werden oder ein Sachverständiger zu Rate gezogen werden muss, werden auch diese Kosten von der Rechtsschutzversicherung getragen. Darüber hinaus werden alle anfallenden Gerichtskosten sowie Kosten für Gerichtsvollzieher übernommen.

Für den Fall, dass Sie die Kosten des Verfahrensgegners zahlen müssen, kommt auch hierfür die Rechtsschutzversicherung auf. Grundsätzlich streckt Ihnen die Versicherung eine Kaution vor, um eine Inhaftierung vorzubeugen (zinsloses Darlehen). Die entsprechenden Summen finden Sie in den allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB).

Die vier wesentlichsten Lebensbereiche

Privat

Arbeit und Beruf

Verkehr

Miete und Eigentum

Die vier wesentlichsten Lebensbereiche

Privat

Arbeit und Beruf

Verkehr

Miete und Eigentum

Schadenbeispiele in der Rechtsschutzversicherung

Privat-Rechtsschutz

Wenn Sie z.B. als Privatperson mit einer anderen Privatperson, einem Dienstleister oder eine Behörde Streitigkeiten haben, leistet die Privatrechtsschutzversicherung. Ein Vorsatz darf jedoch nicht vorliegen – dieser ist ausgeschlossen.

Schadenersatz: Sie erlitten einen Unfall und fordern nun Schadenersatzansprüche.
Vertrags- und Sachenrecht: Das gelieferte Bett weißt Mängel auf. Das Möbelhaus möchte die Ware nicht zurücknehmen und auch keinen Ersatz liefern bzw. das Geld erstatten.
Ordnungswidrigkeiten: Sie feiern eine Party, da Sie Geburtstag haben und es wird laut und lange Musik gespielt. Ihnen wird nun einen Lärmbelästigung vorgeworfen.
Steuerrecht: Sie reichen Klage beim Finanzgericht ein aufgrund unberechtigter Zahlungseinstellung des Kindergeldes.
Disziplinar- und 
Standesrecht: Streit um ein Dienstvergehen. z.B. Sie verletzen die Schweigepflicht.
Familien und Erbrecht: Sie fechten ein Testament an.
Sozialgerichts-Rechtsschutz: Streitigkeiten über die Berechnung des Arbeitslosengeldes

Verkehrsrechtsschutz

Streitfälle, welche im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen sind in der Verkehrsrechtsschutzversicherung abgesichert. Nicht nur als Fahrzeuginsasse, sondern auch als Fußgänger oder Fahrradfahrer sind Sie versichert.

  • Sie streiten mit Ihrer Werkstatt, welche die Reparatur unsachgemäß durchgeführt hat.

  • Sie sind in einer 30er-Zone 50km/h gefahren und Ihnen wird nun eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen.

  • Ihr Fahrzeug wird bei der KFZ-Steuer falsch eingestuft. Sie klagen vor dem Finanzgericht, nachdem das Einspruchsverfahren erfolglos blieb.

Berufsrechtsschutz

Den Berufsrechtsschutz können Sie nur in Kombination mit dem Privatrechtsschutz abschließen. Er schützt Sie vor sämtlichen Streitigkeiten rum um Ihr Arbeitsverhältnis.
Achtung: In der ersten Instant trägt jede Partei – unabhängig vom Ausgang – die ihr entstandenen Rechtsanwaltskosten selbst!

  • Sie werden von Ihrem Arbeitgeber fristlos und unerwartet gekündigt.
  • Ihr alter Arbeitgeber weigert sich das Arbeitszeugnis zu korrigieren.

  • Sie erhalten, ohne vorherige Information und trotz vertraglicher Regelung, kein Urlaubsgeld.

  • Speziell bei Beamten: Sie werden ungerechtfertigt in ein anderes Bundesland versetzt.

Haus-und Wohnungsrechtsschutz

Egal ob Wohnung oder Haus, Eigentum oder Miete: in den eigenen vier Wänden sollte sich jeder sicher und geborgen fühlen. Nur leider kann es immer mal wieder zu Auseinandersetzungen mit Vermietern oder den Nachbarn kommen. Für diesen Fall ist es sinnvoll eine Haus-und Wohnungsrechtsschutz zu besitzen.

  • Einige Äste eines Baumes Ihres Nachbarn ragen auf Ihr Grundstück und ein Zweiergespräch blieb bisher erfolglos. Ihr Nachbar möchte die Äste nicht kürzen lassen. Sie schalten einen Anwalt ein.
  • Sie haben Schimmel in der Wohnung und teilen dies auch Ihren Vermieter mit. Dieser reagiert auf mehrmalige Erinnerungen nicht, woraufhin Sie einen Anwalt kontaktieren.
  • Ihr Vermieter erhöht die Miete, womit Sie nicht einverstanden sind.

Tarifvarianten

Singles: Sie sind unverheiratet, haben keine Kinder und/oder es lebt kein Lebenspartner mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft
Verheiratete oder in eheähnlichen Gemeinschaften lebende Paare: Sie haben keine Kinder
Familien: in häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder oder Eltern
Senioren: Sie gehen keiner beruflichen Tätigkeit mehr nach und haben ein bestimmtes von Versicherer festgesetztes Alter erreicht
Freiberufler: Sie betreiben selbstständig ein Gewerbe
Firmen: Sie haben eine Firma und sind Unternehmer

Welche Wartezeiten gibt es in der Rechtsschutz?

Bei Wartezeiten handelt es sich um Zeiten, in welchen Sie keine Leistung für einen Versicherungsschaden erhalten. Diese werden auch Karenzzeit genannt. Das bedeutet, dass Sie innerhalb einer bestimmten Frist, ab Versicherungsbeginn, keine Leistungen zu erwarten haben, auch wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist.

In der Regel haben die Versicherungsgesellschaften eine Wartezeit von 3 Monaten. Es gibt aber auch Rechtsschutzarten, welche keine Wartezeit beinhalten.
Diese wären folgende:

Keine Wartezeit besteht üblicherweise bei...

...

Strafrecht
Schadenersatz
Opfer von Gewaltstraftaten
Disziplinar- und Standesrecht
Verkehrsrecht
Ordnungswidrigkeiten

Es gibt Rechtsschutzarten, welche eine Wartezeit von drei Monaten haben. Hier darf innerhalb der ersten drei Monaten, ab Versicherungsbeginn, kein Schaden eintreten. Diesen würde die Versicherung dann nicht bezahlen.

Wenn Sie z.B. einen neuen Fernseher kaufen und dieser wird beschädigt geliefert, der Verkäufer weigert sich jedoch diesen zurück zunehmen und einen neuen Fernseher bereitzustellen. Im Normalfall würde man hier Klagen. Wenn dieser Kauf jedoch innerhalb der ersten drei Monate nach Versicherungsbeginn stattfand, leistet die Versicherung nicht.
Es handelt sich hierbei um den Vertrags- und Sachenrechtsschutz und dieser hat eine Wartezeit von drei Monaten.

Eine 3-Monatige Wartezeit besteht üblicherweise bei...

...

Vertrags-und Sachenrecht
Arbeitsrecht
Steuerrecht
Bei Sozialgerichten
Gebäude, Wohnungs- und Grundstücksrecht
Verwaltungsrecht

Auch Wartezeiten von mehr als 3 Monaten sind möglich. Hierbei handelt es sich um Unterhalts- und Ehesachen.

Beim Rechtsschutz für Unterhaltssachen werden in der Regel 12 Monate Wartezeit veranschlagt und für den Rechtsschutz für Ehesachen sogar drei Jahre. Wenn man sich also von seinem Lebenspartner trennen möchte, lohnt es sich nicht kurzfristig hierfür eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, denn hier würden Sie keine Leistung von der Versicherung erhalten.

Welche Wartezeiten gibt es in der Rechtsschutz?

Bei Wartezeiten handelt es sich um Zeiten, in welchen Sie keine Leistung für einen Versicherungsschaden erhalten. Diese werden auch Karenzzeit genannt. Das bedeutet, dass Sie innerhalb einer bestimmten Frist, ab Versicherungsbeginn, keine Leistungen zu erwarten haben, auch wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist.

In der Regel haben die Versicherungsgesellschaften eine Wartezeit von 3 Monaten. Es gibt aber auch Rechtsschutzarten, welche keine Wartezeit beinhalten.

Keine Wartezeit beseht üblicherweise bei:

  • Strafrecht

  • Schadenersatz

  • Opfer von Gewaltstraftaten

  • Disziplinar- und Standesrecht

  • Verkehrsrecht

  • Ordnungswidrigkeiten

Es gibt Rechtsschutzarten, welche eine Wartezeit von drei Monaten haben. Hier darf innerhalb der ersten drei Monaten, ab Versicherungsbeginn, kein Schaden eintreten. Diesen würde die Versicherung dann nicht bezahlen.

Wenn Sie z.B. einen neuen Fernseher kaufen und dieser wird beschädigt geliefert, der Verkäufer weigert sich jedoch diesen zurück zunehmen und einen neuen Fernseher bereitzustellen. Im Normalfall würde man hier Klagen. Wenn dieser Kauf jedoch innerhalb der ersten drei Monate nach Versicherungsbeginn stattfand, leistet die Versicherung nicht.
Es handelt sich hierbei um den Vertrags- und Sachenrechtsschutz und dieser hat eine Wartezeit von drei Monaten.

Eine 3-Monatige Wartezeit besteht üblicherweise bei:

  • Vertrags-und Sachenrecht

  • Arbeitsrecht

  • Steuerrecht

  • Bei Sozialgerichten

  • Gebäude, Wohnungs- und Grundstücksrecht

  • Verwaltungsrecht

Auch Wartezeiten von mehr als 3 Monaten sind möglich. Hierbei handelt es sich um Unterhalts- und Ehesachen.

Beim Rechtsschutz für Unterhaltssachen werden in der Regel 12 Monate Wartezeit veranschlagt und für den Rechtsschutz für Ehesachen sogar drei Jahre. Wenn man sich also von seinem Lebenspartner trennen möchte, lohnt es sich nicht kurzfristig hierfür eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, denn hier würden Sie keine Leistung von der Versicherung erhalten.