Rechtsschutzversicherung für Beamte und Beamtenanwärter
Wo Menschen aufeinandertreffen, kann es schnell zu Unstimmigkeiten oder gar heftigen Auseinandersetzungen kommen. Ehe man sich versieht, steht man sich vor Gericht gegenüber. Das ist nicht nur unerfreulich, sondern kann auch ganz schön teuer werden. Eine gute Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten eines Rechtsstreits – das finanzielle Risiko kann dadurch deutlich gemindert werden.
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Vorteile der Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherung für Beamte und Beamtenanwärter
Wo Menschen aufeinandertreffen, kann es schnell zu Unstimmigkeiten oder gar heftigen Auseinandersetzungen kommen. Ehe man sich versieht, steht man sich vor Gericht gegenüber. Das ist nicht nur unerfreulich, sondern kann auch ganz schön teuer werden. Eine gute Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten eines Rechtsstreits – das finanzielle Risiko kann dadurch deutlich gemindert werden.
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Vorteile der Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherung für Beamte und Beamtenanwärter
Vorteile der Rechtsschutzversicherung
Wo Menschen aufeinandertreffen, kann es schnell zu Unstimmigkeiten oder gar heftigen Auseinandersetzungen kommen. Ehe man sich versieht, steht man sich vor Gericht gegenüber. Das ist nicht nur unerfreulich, sondern kann auch ganz schön teuer werden. Eine gute Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten eines Rechtsstreits – das finanzielle Risiko kann dadurch deutlich gemindert werden.
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Aufgaben der Rechtsschutzversicherung
- Unterstützung bei der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen
- Kostenübernahme in Höhe der gesetzlichen Gebührenordnung
- Übernahme der Gerichts- und Vollstreckungskosten (inkl. Zeugen- und Sachverständigenkosten)
Welche Kosten werden übernommen?
Die private Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für Ihren Anwalt im Rahmen der gesetzlichen Gebührenordnung. Wenn Zeugen geladen werden oder ein Sachverständiger zu Rate gezogen werden muss, werden auch diese Kosten von der Rechtsschutzversicherung getragen. Darüber hinaus werden alle anfallenden Gerichtskosten sowie Kosten für Gerichtsvollzieher übernommen.
Für den Fall, dass Sie die Kosten des Verfahrensgegners zahlen müssen, kommt auch hierfür die Rechtsschutzversicherung auf. Grundsätzlich streckt Ihnen die Versicherung eine Kaution vor, um eine Inhaftierung vorzubeugen (zinsloses Darlehen). Die entsprechenden Summen finden Sie in den allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB).
Aufgaben der Rechtsschutzversicherung
- Unterstützung bei der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen
- Kostenübernahme in Höhe der gesetzlichen Gebührenordnung
- Übernahme der Gerichts- und Vollstreckungskosten (inkl. Zeugen- und Sachverständigenkosten)
Welche Kosten werden übernommen?
Die private Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für Ihren Anwalt im Rahmen der gesetzlichen Gebührenordnung. Wenn Zeugen geladen werden oder ein Sachverständiger zu Rate gezogen werden muss, werden auch diese Kosten von der Rechtsschutzversicherung getragen. Darüber hinaus werden alle anfallenden Gerichtskosten sowie Kosten für Gerichtsvollzieher übernommen.
Für den Fall, dass Sie die Kosten des Verfahrensgegners zahlen müssen, kommt auch hierfür die Rechtsschutzversicherung auf. Grundsätzlich streckt Ihnen die Versicherung eine Kaution vor, um eine Inhaftierung vorzubeugen (zinsloses Darlehen). Die entsprechenden Summen finden Sie in den allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB).
Die vier wesentlichsten Lebensbereiche
Privat
Arbeit und Beruf
Verkehr
Miete und Eigentum
Die vier wesentlichsten Lebensbereiche
Privat
Arbeit und Beruf
Verkehr
Miete und Eigentum
Schadenbeispiele in der Rechtsschutzversicherung
Privat-Rechtsschutz
Wenn Sie z.B. als Privatperson mit einer anderen Privatperson, einem Dienstleister oder eine Behörde Streitigkeiten haben, leistet die Privatrechtsschutzversicherung. Ein Vorsatz darf jedoch nicht vorliegen – dieser ist ausgeschlossen.
Verkehrsrechtsschutz
Streitfälle, welche im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen sind in der Verkehrsrechtsschutzversicherung abgesichert. Nicht nur als Fahrzeuginsasse, sondern auch als Fußgänger oder Fahrradfahrer sind Sie versichert.
Berufsrechtsschutz
Den Berufsrechtsschutz können Sie nur in Kombination mit dem Privatrechtsschutz abschließen. Er schützt Sie vor sämtlichen Streitigkeiten rum um Ihr Arbeitsverhältnis.
Achtung: In der ersten Instant trägt jede Partei – unabhängig vom Ausgang – die ihr entstandenen Rechtsanwaltskosten selbst!
Haus-und Wohnungsrechtsschutz
Egal ob Wohnung oder Haus, Eigentum oder Miete: in den eigenen vier Wänden sollte sich jeder sicher und geborgen fühlen. Nur leider kann es immer mal wieder zu Auseinandersetzungen mit Vermietern oder den Nachbarn kommen. Für diesen Fall ist es sinnvoll eine Haus-und Wohnungsrechtsschutz zu besitzen.
Tarifvarianten
Singles: Sie sind unverheiratet, haben keine Kinder und/oder es lebt kein Lebenspartner mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft
Verheiratete oder in eheähnlichen Gemeinschaften lebende Paare: Sie haben keine Kinder
Familien: in häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder oder Eltern
Senioren: Sie gehen keiner beruflichen Tätigkeit mehr nach und haben ein bestimmtes von Versicherer festgesetztes Alter erreicht
Freiberufler: Sie betreiben selbstständig ein Gewerbe
Firmen: Sie haben eine Firma und sind Unternehmer
Welche Wartezeiten gibt es in der Rechtsschutz?
Bei Wartezeiten handelt es sich um Zeiten, in welchen Sie keine Leistung für einen Versicherungsschaden erhalten. Diese werden auch Karenzzeit genannt. Das bedeutet, dass Sie innerhalb einer bestimmten Frist, ab Versicherungsbeginn, keine Leistungen zu erwarten haben, auch wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist.
In der Regel haben die Versicherungsgesellschaften eine Wartezeit von 3 Monaten. Es gibt aber auch Rechtsschutzarten, welche keine Wartezeit beinhalten.
Diese wären folgende:
Keine Wartezeit besteht üblicherweise bei...
...
Strafrecht
Schadenersatz
Opfer von Gewaltstraftaten
Disziplinar- und Standesrecht
Verkehrsrecht
Ordnungswidrigkeiten
Es gibt Rechtsschutzarten, welche eine Wartezeit von drei Monaten haben. Hier darf innerhalb der ersten drei Monaten, ab Versicherungsbeginn, kein Schaden eintreten. Diesen würde die Versicherung dann nicht bezahlen.
Wenn Sie z.B. einen neuen Fernseher kaufen und dieser wird beschädigt geliefert, der Verkäufer weigert sich jedoch diesen zurück zunehmen und einen neuen Fernseher bereitzustellen. Im Normalfall würde man hier Klagen. Wenn dieser Kauf jedoch innerhalb der ersten drei Monate nach Versicherungsbeginn stattfand, leistet die Versicherung nicht.
Es handelt sich hierbei um den Vertrags- und Sachenrechtsschutz und dieser hat eine Wartezeit von drei Monaten.
Eine 3-Monatige Wartezeit besteht üblicherweise bei...
...
Vertrags-und Sachenrecht
Arbeitsrecht
Steuerrecht
Bei Sozialgerichten
Gebäude, Wohnungs- und Grundstücksrecht
Verwaltungsrecht
Auch Wartezeiten von mehr als 3 Monaten sind möglich. Hierbei handelt es sich um Unterhalts- und Ehesachen.
Beim Rechtsschutz für Unterhaltssachen werden in der Regel 12 Monate Wartezeit veranschlagt und für den Rechtsschutz für Ehesachen sogar drei Jahre. Wenn man sich also von seinem Lebenspartner trennen möchte, lohnt es sich nicht kurzfristig hierfür eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, denn hier würden Sie keine Leistung von der Versicherung erhalten.
Welche Wartezeiten gibt es in der Rechtsschutz?
Bei Wartezeiten handelt es sich um Zeiten, in welchen Sie keine Leistung für einen Versicherungsschaden erhalten. Diese werden auch Karenzzeit genannt. Das bedeutet, dass Sie innerhalb einer bestimmten Frist, ab Versicherungsbeginn, keine Leistungen zu erwarten haben, auch wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist.
In der Regel haben die Versicherungsgesellschaften eine Wartezeit von 3 Monaten. Es gibt aber auch Rechtsschutzarten, welche keine Wartezeit beinhalten.
Keine Wartezeit beseht üblicherweise bei:
Es gibt Rechtsschutzarten, welche eine Wartezeit von drei Monaten haben. Hier darf innerhalb der ersten drei Monaten, ab Versicherungsbeginn, kein Schaden eintreten. Diesen würde die Versicherung dann nicht bezahlen.
Wenn Sie z.B. einen neuen Fernseher kaufen und dieser wird beschädigt geliefert, der Verkäufer weigert sich jedoch diesen zurück zunehmen und einen neuen Fernseher bereitzustellen. Im Normalfall würde man hier Klagen. Wenn dieser Kauf jedoch innerhalb der ersten drei Monate nach Versicherungsbeginn stattfand, leistet die Versicherung nicht.
Es handelt sich hierbei um den Vertrags- und Sachenrechtsschutz und dieser hat eine Wartezeit von drei Monaten.
Eine 3-Monatige Wartezeit besteht üblicherweise bei:
Auch Wartezeiten von mehr als 3 Monaten sind möglich. Hierbei handelt es sich um Unterhalts- und Ehesachen.
Beim Rechtsschutz für Unterhaltssachen werden in der Regel 12 Monate Wartezeit veranschlagt und für den Rechtsschutz für Ehesachen sogar drei Jahre. Wenn man sich also von seinem Lebenspartner trennen möchte, lohnt es sich nicht kurzfristig hierfür eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, denn hier würden Sie keine Leistung von der Versicherung erhalten.