Hundehaftpflichtversicherung

In vielen Bundesländern ist die Hundehalterhaftpflicht bereits gesetzlich vorgeschrieben. Die Hundehaftpflichtversicherung schützt Sie als Halter vor Schadenersatzansprüchen Dritter gegen Sie. Auch wenn Sie selbst den Schaden gar nicht verursacht haben. Bei uns können Sie auch sogenannte „Kampfhunde“ versichern lassen. Viele Gesellschaften machen Unterschiede zwischen einen „normalen“ und einen Listenhund (Kampfhund).
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Hund unter die Listenhunde fällt, geben Sie beim Vergleich die Hunderasse ein und es werden die entsprechenden Versicherungsgesellschaften aufgeführt, welche Ihren Hund versichern würden.

➤ Werden Sie jetzt aktiv und vergleichen über 180 Tarifvariationen – unverbindlich und kostenlos! 

Vorteile der Hundehaftpflicht

  • „Kampfhunde“ versicherbar

  • Kleiner Beitrag bei hoher Absicherung

  • Versicherungsschutz auch im Ausland

Hundehaftpflichtversicherung

Vorteile der Hundehaftpflicht

  • „Kampfhunde“ versicherbar

  • Kleiner Beitrag bei hoher Absicherung

  • Versicherungsschutz auch im Ausland

In vielen Bundesländern ist die Hundehalterhaftpflicht bereits gesetzlich vorgeschrieben. Die Hundehaftpflichtversicherung schützt Sie als Halter vor Schadenersatzansprüchen Dritter gegen Sie. Auch wenn Sie selbst den Schaden gar nicht verursacht haben. Bei uns können Sie auch sogenannte „Kampfhunde“ versichern lassen. Viele Gesellschaften machen Unterschiede zwischen einen „normalen“ und einen Listenhund (Kampfhund).
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Hund unter die Listenhunde fällt, geben Sie beim Vergleich die Hunderasse ein und es werden die entsprechenden Versicherungsgesellschaften aufgeführt, welche Ihren Hund versichern würden.

➤ Werden Sie jetzt aktiv und vergleichen über 180 Tarifvariationen – unverbindlich und kostenlos! 

Folgende Hunderassen werden in den meisten Bundesländern als Listenhund geführt:

Pitbull Terrier (American)
American Staffordshire Terrier
Bullterrier
Staffordshire Bullterrier

Folgende Hunderassen werden in den meisten Bundesländern als Listenhund geführt:

Pitbull Terrier (American)
American Staffordshire Terrier
Bullterrier
Staffordshire Bullterrier

Folgende Hunderassen werden in den meisten Bundesländern als Listenhund geführt:

Pitbull Terrier (American)
American Staffordshire Terrier
Bullterrier
Staffordshire Bullterrier

versicherte Risiken in der Hundehaftpflichtversicherung

  • Personenschäden
    – Schadenbeispiel: Sie gehen mit Ihrem Hund spazieren. Trotz Leine gelingt es ihm einen Passanten zu beißen.
  • Sachschäden
    – Schadenbeispiel: Ihr Hund erleichtert sich auf dem Teppich eines Freundes.
  • Vermögensschäden
    – Schadenbeispiel: Als Folge des oben genannten Personenschaden kann der Passant seine berufliche Tätigkeit nicht mehr nachgehen und ihm entsteht dadurch ein Vermögenschaden.

weitere versicherbare Risiken

Mietsachschäden

Bei Mietsachschäden handelt es sich um Schäden, welche an eine gemietete Sache verursacht werden.
Wenn Sie z.B. ein Ferienhaus gemietet haben und Ihr Hund für kurze Zeit in ein Zimmer eingesperrt werden muss, da Ihr Besuch keine Hund mag. Ihr Hund fühlt sich jedoch unwohl in dieser ungewohnten Umgebung und kratzt in einer Tour an der Tür. Der Vermieter hat nun Anspruch auf Entschädigung.

Forderungsausfalldeckung

Die Ausfalldeckung tritt ein, wenn Ihnen ein Dritter einen Schaden zufügt, diese Person allerdings keine Haftpflicht besitzt und Sie auf den Forderungen sitzen bleiben. Ab einer gewissen Schadensumme übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung dann die Schadenzahlung und fordert im Nachgang die Forderung beim Schadenverursacher ein.

Mitversicherung von Welpen

Welpen sind vorerst in der Hundehaftpflichtversicherung des Muttertiers mitversichert. Dies setzt aber voraus, dass selbst für das Muttertier bereits eine Hundehaftpflicht besteht. Bis wann ein Hund als Welpe eingestuft wird unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer. Im Normalfall sind die Welpen bis zu einem Alter von 6 bis 12 Monaten beim Muttertier mitversichert. Nach dieser Zeit sollte für jeden Junghund eine separate Hundehaftpflicht abgeschlossen werden.

Fremdhütung (nicht gewerbsmäßig)

Viele Versicherer haben die Fremdhütung bereits automatisch mitversichert. Sie sollten aber immer genau darauf achten, ob dies auch wirklich der Fall ist. Denn sollte eine andere Person mal auf Ihren Hund aufpassen, während Sie unterwegs sind und Ihr Hund verursacht einen Schaden, sollte auch der Aufpasser mit in der Hundehaftpflichtversicherung mitversichert sein.

Schäden durch ungewollten Deckakt

Sollte Ihr nicht kastrierter Rüde eine Hündin decken, ohne die Erlaubnis ihres Besitzers, können aus der eventuellen Trächtigkeit Schäden entstehen. Für diese Schäden müssen Sie per Gesetz aufkommen.
Deckschäden können Abtreibungskosten oder Aufzuchtskosten der unerwünschten Welpen sein.

Tierische Ausscheidungen

Wenn Ihr Hund unerwartet krank wurde und sich auf den fest verlegten Teppich in ihrem gemieteten Ferienhaus erbricht, spricht man von tierischen Ausscheidungen.