Privathaftpflicht und Diensthaftpflicht für Beamte und Beamtenanwärter
Schnell ist es passiert: Sie spielen mit Freunden in Garten Fußball und schießen den Ball aus Versehen in die Scheibe des Nachbarn. Oder Sie übersehen beim Überqueren der Straße einen Radfahrer. Er versucht Ihnen noch auszuweichen, stürzt jedoch und verletzt sich schwer.
In diesen Fällen haften Sie für den entstandenen Schaden – und zwar mit Ihrem gesamten Vermögen. Um so erstaunlicher ist es, dass, gemäß des Versicherungsverbands GDV, nur 85 Prozent aller Haushalte in Deutschland über eine Privathaftpflicht verfügen. Denn eine gute Privathaftpflichtversicherung übernimmt im Schadenfall die Zahlungen und schützt Sie vor den finanziellen Folgen.
Aber nicht nur als Privatperson können Sie einen Schaden verursachen, sondern auch im Beruf. Für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst gibt es dafür die Diensthaftpflichtversicherung. Ihr Dienstherr haftet vorab erst einmal für Sie – im Rahmen der Amtshaftung kann er Sie allerdings in Regress nehmen.
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Vorteile der Privathaftpflicht
Privathaftpflicht und Diensthaftpflicht für Beamte und Beamtenanwärter
Vorteile der Privathaftpflicht
Schnell ist es passiert: Sie spielen mit Freunden in Garten Fußball und schießen den Ball aus Versehen in die Scheibe des Nachbarn. Oder Sie übersehen beim Überqueren der Straße einen Radfahrer. Er versucht Ihnen noch auszuweichen, stürzt jedoch und verletzt sich schwer.
In diesen Fällen haften Sie für den entstandenen Schaden – und zwar mit Ihrem gesamten Vermögen. Um so erstaunlicher ist es, dass, gemäß des Versicherungsverbands GDV, nur 85 Prozent aller Haushalte in Deutschland über eine Privathaftpflicht verfügen. Denn eine gute Privathaftpflichtversicherung übernimmt im Schadenfall die Zahlungen und schützt Sie vor den finanziellen Folgen.
Aber nicht nur als Privatperson können Sie einen Schaden verursachen, sondern auch im Beruf. Für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst gibt es dafür die Diensthaftpflichtversicherung. Ihr Dienstherr haftet vorab erst einmal für Sie – im Rahmen der Amtshaftung kann er Sie allerdings in Regress nehmen.
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Wer kommt für die Kosten bei einem Privathaftpflichtschaden auf?
Als Schadenverursacher sind Sie dazu verpflichtet gemäß § 823 Abs. 1 BGB für einen verursachten Schaden vollumfänglich zu haften. Das kann schnell mal in die Millionen gehen. Eine gute Privathaftpflichtversicherung übernimmt im Schadenfall die Zahlungen und schützt Sie vor den finanziellen Folgen. Aus diesem Grund empfehlen wir in jedem Fall den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung.
Schadenbeispiele in der Privathaftpflicht
Sie fahren Fahrrad und sind so in Gedanken versunken, dass Sie den Fußgänger übersehen, welcher gerade die Straße überqueren möchte und sie beide zusammenprallen. Hier kommen ggf. Arztkosten auf den Fußgänger zu.
Ihr 9-jähriges Kind spielt Fußball vor dem Haus und schießt diesen so weit, dass der Ball im Fenster des Nachbarn landet. Dieses muss repariert und bezahlt werden.
Oder aber Ihr Nachbar muss zu einem dringenden Geschäftstermin und Sie haben Ihr Fahrzeug vor seiner Auffahrt gestellt. Der Termin fällt aus und Ihr Nachbar verliert Umsatz.
Beim Vergleich einer Privathaftpflichtversicherung ist darauf zu achten welchen beruflichen Status Sie haben. Als Beamtin/Beamter oder Angestellte/r im öffentlichen Dienst, sollten Sie eine Diensthaftpflichtversicherung (auch oft Amtshaftpflichtversicherung genannt) miteinschließen.
Beim Vergleich einer Privathaftpflichtversicherung ist darauf zu achten welchen beruflichen Status Sie haben. Als Beamtin/Beamter oder Angestellte/r im öffentlichen Dienst, sollten Sie eine Diensthaftpflichtversicherung (auch oft Amtshaftpflichtversicherung genannt) miteinschließen.
Was ist eine Diensthaftpflichtversicherung?
In der Diensthaftpflicht werden Risiken versichert, welche während der Ausübung Ihres Dienstes/Berufs entstehen. Eine kleine Unachtsamkeit kann einen großen Schaden zur Folge haben. Wenn ein Schaden entsteht, haftet Ihr Dienstherr vorab erst einmal für Sie. Im Rahmen der Amtshaftung kann er Sie allerdings in Regress nehmen.
Für wen ist die Diensthaftpflicht geeignet?
Für Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Besteht bereits eine Privathaftpflicht ohne die Diensthaftpflicht, sollten Sie diese nachträglich einschließen lassen. Bietet Ihre aktuelle Versicherung keine Diensthaftpflichtversicherung an, haben Sie die Möglichkeit über einen neuen Versicherer eine Exzedentendeckung zu beantragen.
Weitere Informationen erhalten Sie weiter unten beim Thema Exzedentendeckung oder bei einem unserer BeamtenCircle-Berater.
Schadenbeispiele in der Diensthaftpflicht
Lehrer
Auf der Klassenfahrt trinken Schüler heimlich Alkohol und mindestens ein Schüler muss ins Krankenhaus. Der Lehrer hat seine Aufsichtspflicht verletzt.
Polizist
Ein Polizist verletzt einen Passanten bei einem Schusswechsel in der Fußgängerzone.
Um Schadenersatzforderungen abzuwehren, führt der Haftpflicht-Versicherer ggf. Prozesse auf seine Kosten und auf sein Risiko. Die Privathaftpflichtversicherung ist daher auch zugleich eine passive Rechtsschutzversicherung.
Aufgaben der Privathaftpflichtversicherung
Die Aufgabe der Haftpflichtversicherung besteht darin, Ihnen die Haftung gemäß BGB abzunehmen. In der Regel würden Sie sich im Schadenfall anwaltlichen Rat suchen, allerdings tritt hier der Haftpflichtversicherer für Sie ein und erledigt folgende Aufgaben für Sie:
Aufgaben der Privathaftpflichtversicherung
Die Aufgabe der Haftpflichtversicherung besteht darin, Ihnen die Haftung gemäß BGB abzunehmen. In der Regel würden Sie sich im Schadenfall anwaltlichen Rat suchen, allerdings tritt hier der Haftpflichtversicherer für Sie ein und erledigt folgende Aufgaben für Sie:
Wer ist versichert?
Neben dem Versicherungsnehmer sind in der Regel auch folgende Personen mitversichert:
Versicherungssummen
Die Versicherer bieten für gewöhnlich Versicherungssummen von 3 Mio. Euro bis 50 Mio. Euro an. Wir empfehlen mindestens eine Absicherung von 5 Mio. Euro. Die Versicherungssummen decken folgende Schäden ab:
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögenschäden
Bei den Vermögenschäden lohnt es sich einen genauen Blick drauf zu werfen, da diese Schäden meistens niedriger bemessen sind als die Personen-oder Sachschäden.
Der Selbstbehalt
Wenn Sie einen Selbstbehalt (SB) in Ihrer Privathaftpflicht miteingeschlossen haben, dann haben Sie bis zur Summe des SB’s keinen Versicherungsschutz.
Als Beispiel: Die Schadensforderung beträgt 500 Euro und Sie haben einen Selbstbehalt von 150 Euro vertraglich vereinbart. Dann begleicht der Versicherer nur eine Forderung in Höhe von 350 Euro. Sie müssen also für die restlichen 150 Euro selbst aufkommen.
Beim Einschluss eines Selbstbehaltes kann die Prämie in der Privathaftpflicht für Beamte deutlich sinken.
Exzedentendeckung
Sie werden neu verbeamtet und besitzen bereits eine Privathaftpflicht? Diese sollten Sie nun auf die neuen Gegebenheiten anpassen und die Diensthaftpflicht (DHV) miteinschließen. Ihre Versicherung bietet jedoch keine DHV an? Hier wäre es sinnvoll zur nächsten Beitragsfälligkeit den Versicherer zu wechseln. Aber was machen Sie aktuell? Hierfür gibt es die Exzedentendeckung.
Sie beantragen die neue Privathaftpflicht und haben sofort Versicherungsschutz für die Diensthaftpflicht und zahlen nur einen Bruchteil der Prämie. Zum eigentlich gewünschten Datum beginnt dann der Vertrag für die Privathaftpflicht und Sie genießen Versicherungsschutz für den privaten und dienstlichen Bereich.
Sonderrabatte für Beamtinnen und Beamte
Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst erhalten zusätzlich Nachlässe. Diese können bis zu -30% hoch sein. Viele der Rabatte sind in unserem Vergleichsrechner bereits hinterlegt.
Leistungspunkte der Privathaftpflichtversicherung
Mietsachschäden
Bei Mietsachschäden handelt es sich um Versicherungsschäden, welche entweder in gemieteten Räumen oder anderweitig privat genutzten Räumlichkeiten entstehen. Wenn Sie eine Wohnung gemietet haben, mieten Sie auch gleichzeitig das festverbaute Inventar mit. Wenn Sie dieses beschädigen, müssen Sie für den Sachschaden aufkommen, da jenes Inventar Eigentum des Vermieters ist und Ihnen nur für die Dauer des Mietverhältnisses zur Nutzung überlassen wurde.
Bespiele für Festverbautes Inventar:
- Wände, Türen, Fenster
- Böden unterschiedlicher Art (Dielen, Fliesen usw.)
- Duschkabinen, Badewannen, Toiletten und weitere Sanitäranlagen wie das Waschbecken.
Forderungsausfall oder Ausfalldeckung
Die Forderungsausfall-Versicherung tritt dann ein, wenn Sie Forderungen gegenüber einem zahlungsunfähigen Dritten haben, dieser jedoch keine Privathaftpflicht besitzt. Zu beachten ist jedoch, dass ein gerichtlicher rechtskräftiger Titel zur Forderung vorliegt. Bei vielen Versicherern gibt es zudem auch eine Mindestforderung (z.B. mindestens 2.500 Euro), welche erst überstiegen werden muss, damit Ihre Versicherung die Forderung übernimmt. Auch Höchstsummen sind nicht unüblich (z.B. maximal 15.000 Euro). In unserem Vergleichsrechner können Sie diverse Tarife miteinander vergleichen und die Leistungen einsehen, ob und in welcher Höhe die Ausfalldeckung inkludiert ist. Auch ein BeamtenCircle-Berater steht Ihnen gerne zur Seite und ist beim Versicherungsvergleich behilflich.
Deliktunfähigkeit
Gemäß § 828 Abs. 1 BGB sind minderjährige Personen bis zur Vollendung des 7. Lebensjahrs nicht haftbar zu machen (deliktunfähig). Darüber hinaus gilt die Deliktunfähigkeit auch für den Straßenverkehr bei Personen bis zum Endes 10. Lebensjahres. Im Falle eines Schadens fällt die gesetzliche Haftung faktisch weg, da Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres nicht verantwortlich gemacht werden können. Wenn der Geschädigte Sie nun belangt, würde die Haftpflichtversicherung keine Schadensregulierung übernehmen.
Gefälligkeitsschäden
Das beste Beispiel für einen Gefälligkeitsschaden ist, wenn ein Freund von Ihnen umzieht und Sie beim Umzug helfen. Nun lassen Sie ausversehen die teure Stereoanlage fallen und diese geht zu Bruch. Ein solcher Schaden wäre in der Privathaftpflichtversicherung nicht abgedeckt, da es sich hierbei um einen Freundschaftsdienst bzw. eine Gefälligkeitshandlung handelt.
Wenn Sie den Einschluss wünschen, achten Sie auf jeden Fall auf eventuell vorhandene Selbstbehalte, denn bis zu der Summe des Selbstbehalts besteht kein Versicherungsschutz.
Schlüsselverlust
Der Verlust von fremden Schlüsseln ist in der Privathaftpflicht mitversichert. Hier wird jedoch ein Unterschied zwischen einem beruflichen und privaten Schlüsselrisiko gemacht. Viele Gesellschaften haben bereits die beruflichen Schlüssel automatisch in den besonderen Bedingungen inkludiert.
Hier muss allerdings genau auf die besonderen Bedingungen geachtet werden in welcher Höhe oder ob überhaupt der berufliche Schlüsselverlust mitversichert ist.
Vorsorgeversicherung
Bei der Vorsorgeversicherung handelt es sich nicht um einen eigenen Vertrag, sondern um eine Erweiterung in der Privathaftpflichtversicherung.
Diese besagt, dass Sie bis zur nächsten Fälligkeit bzw. Beitragsrechnung für neu hinzukommende private Risiken , vorsorglich Versicherungsschutz genießen.
Z.b. wenn Sie sich einen Hund zulegen. Dieser ist bis zur nächsten Beitragsfälligkeit in der Privathaftpflicht mitversichert.
Eine Hundehaftpflichtversicherung sollte aber in jedem Fall zeitnah – jedoch spätestens zum Ende der Beitragsfälligkeit der PHV – beantragt werden.
Bitte beachten Sie die besonderen Bedingungen der einzelnen Gesellschaften genau. Denn anhand der unterschiedlichsten Tarifvariationen können die Leistungseinschlüsse sehr different sein.