Pauschale Beihilfe für Beamte – GKV oder PKV?
Die pauschale Beihilfe stellt Beamte in einigen Bundesländern vor eine zusätzliche Entscheidung bei der Wahl ihrer Krankenversicherung. Denn neben der Frage „GKV oder PKV?“ muss dort auch entschieden werden: individuelle oder pauschale Beihilfe?
Auf den ersten Blick klingt die pauschale Beihilfe relativ einfach. Statt sich an den einzelnen Krankheitskosten zu beteiligen, zahlt der Dienstherr einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Ganz so einfach ist die Entscheidung allerdings nicht. Denn wer die pauschale Beihilfe wählt, entscheidet sich in der Regel langfristig für dieses System. Deshalb sollte nicht nur die Frage im Mittelpunkt stehen, was heute vielleicht 30 oder 40 Euro günstiger ist.
Bei der Entscheidung müssen aus unserer Sicht immer zwei Punkte betrachtet werden:
Beitrag und Leistung.
Und beides sollte man sich nicht nur für heute anschauen, sondern auch mit Blick auf die nächsten Jahrzehnte und die spätere Pension.
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Was ist die pauschale Beihilfe?
Bei der pauschalen Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr am Beitrag zur Krankenversicherung. Bei der individuellen Beihilfe beteiligt er sich dagegen an den tatsächlich anfallenden beihilfefähigen Krankheitskosten.
Hat ein Beamter beispielsweise einen Beihilfesatz von 50 Prozent, übernimmt die individuelle Beihilfe grundsätzlich einen Teil der beihilfefähigen Krankheitskosten. Für den verbleibenden Teil kann eine PKV für Beamte abgeschlossen werden. Bei der pauschalen Beihilfe funktioniert das anders. Der Beamte verzichtet auf die individuelle Beihilfe zu den Krankheitskosten und erhält stattdessen einen Zuschuss zu seinem Krankenversicherungsbeitrag.
Vereinfacht gesagt:
Individuelle Beihilfe = Beteiligung an den Krankheitskosten.
Pauschale Beihilfe = Beteiligung am Krankenversicherungsbeitrag.
Die pauschale Beihilfe wird in der Praxis überwiegend zusammen mit einer gesetzlichen Krankenversicherung genutzt. Sie kann unter den jeweiligen Voraussetzungen aber auch mit einer privaten Krankenvollversicherung kombiniert werden.
In unserem ersten Video erklären wir ausführlich, wie sich individuelle und pauschale Beihilfe unterscheiden und welche Punkte bei der Entscheidung wichtig sind.
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Mehr InformationenWie funktioniert die pauschale Beihilfe?
Die pauschale Beihilfe muss aktiv beantragt werden.
Wer keinen Antrag stellt, bleibt grundsätzlich im System der individuellen Beihilfe.Mit der Entscheidung für die pauschale Beihilfe verzichtet der Beamte auf die individuelle Beihilfe zu den Krankheitskosten und erhält stattdessen einen Zuschuss zu seiner Krankenversicherung. Und hier kommt ein besonders wichtiger Punkt: Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist in der Regel unwiderruflich.
Man sollte sich das also nicht wie eine Tür vorstellen, durch die man bei Bedarf einfach wieder zurückgehen kann. Hat man sich einmal für die pauschale Beihilfe entschieden, ist ein späterer Wechsel zurück in die individuelle Beihilfe grundsätzlich nicht mehr möglich. Hinzu kommt: Die Regeln sind nicht in jedem Bundesland gleich. Antragsfristen, Voraussetzungen und Besonderheiten können sich unterscheiden. Deshalb sollte vor der Beantragung immer geprüft werden, welche Regelungen beim eigenen Dienstherrn gelten.
Wichtig ist außerdem die Pflegepflichtversicherung.
Diese wird bei Beitragsvergleichen gerne vergessen, gehört aber zwingend dazu – unabhängig davon, ob man sich für die individuelle oder die pauschale Beihilfe entscheidet. Die pauschale Beihilfe zur Krankenversicherung bedeutet nicht automatisch, dass auch die Pflege nach demselben Prinzip bezuschusst wird. Pflegeversicherung und Beihilfe zu Pflegeaufwendungen müssen deshalb gesondert betrachtet werden.
Pauschale Beihilfe – GKV oder PKV?
Wenn in der Öffentlichkeit über die pauschale Beihilfe gesprochen wird, geht es fast immer um die gesetzliche Krankenversicherung.
Das typische Bild lautet: Individuelle Beihilfe plus PKV.
Oder:
Pauschale Beihilfe plus GKV.
In der Praxis laufen tatsächlich sehr viele Entscheidungen genau so. Es gibt aber noch eine weitere Möglichkeit, die bisher ziemlich unter dem Radar läuft: Die pauschale Beihilfe kann auch mit einer privaten Krankenversicherung kombiniert werden.
Schauen wir uns beide Möglichkeiten kurz an.
Pauschale Beihilfe mit gesetzlicher Krankenversicherung
Wer freiwillig gesetzlich versichert ist und die pauschale Beihilfe erhält, bekommt vom Dienstherrn einen Zuschuss zu seinem Krankenversicherungsbeitrag. Der GKV-Beitrag richtet sich grundsätzlich nach dem beitragspflichtigen Einkommen und dem Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse. Das kann zum Beispiel bei Teilzeit interessant werden, weil mit einem geringeren Einkommen auch der Krankenversicherungsbeitrag sinken kann.
Ein weiterer wichtiger Punkt kann die Familienversicherung sein. Unter den entsprechenden Voraussetzungen können Ehepartner oder Kinder beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden. Auf der anderen Seite kann ein steigendes Einkommen auch zu einem höheren GKV-Beitrag führen – bis zur jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze.
Wer gesetzlich versichert ist, kann seinen Versicherungsschutz zusätzlich durch private Zusatzversicherungen erweitern.
Wichtig: Die Beiträge für solche Zusatzversicherungen werden nicht über die pauschale Beihilfe bezuschusst. Sie müssen zusätzlich selbst bezahlt werden und gehören deshalb bei einem fairen Kostenvergleich mit in die Rechnung.
Pauschale Beihilfe mit privater Krankenversicherung – geht das?
Ja.
Und genau das wissen viele Beamte nicht.
Die pauschale Beihilfe kann in den entsprechenden Bundesländern grundsätzlich auch mit einer privaten Krankenvollversicherung kombiniert werden. Dann wird allerdings nicht der klassische Beihilfetarif abgeschlossen, der beispielsweise nur die verbleibenden 50 Prozent absichert. Stattdessen benötigt der Beamte eine private Krankenvollversicherung für 100 Prozent der Krankheitskosten.
Interessant wird es bei der Berechnung des Zuschusses. Viele gehen zunächst davon aus, dass der Dienstherr einfach 50 Prozent des kompletten PKV-Beitrags übernimmt. So funktioniert es in der Praxis häufig nicht. Entscheidend ist unter anderem der sogenannte ansetzbare Anteil des jeweiligen PKV-Tarifs. Dieser entspricht dem Anteil, der dem Basistarif zuzuordnen ist und auch steuerlich berücksichtigt wird. Wie hoch dieser Anteil ist, unterscheidet sich von Tarif zu Tarif. Diese Werte werden in der Regel nicht öffentlich ausgewiesen. Als spezialisierter Versicherungsmakler hat Beamtencircle Zugriff auf diese Werte und kann sie bei der Berechnung des tatsächlichen Zuschusses berücksichtigen. In unserer Beratungspraxis führt das bei vielen Tarifen dazu, dass der tatsächliche Zuschuss eher bei ungefähr 40 bis 45 Prozent des gesamten PKV-Beitrags liegt und nicht bei 50 Prozent.
Das bedeutet aber nicht automatisch, dass diese Kombination uninteressant ist. Je nach Tarif, Leistungsumfang, Beitragsrückerstattung und persönlicher Situation kann die Kombination aus pauschaler Beihilfe und PKV durchaus interessant sein.Jetzt könnten wir anfangen, verschiedene Prozentsätze und Berechnungen auseinanderzunehmen. Dann wird diese Seite allerdings sehr schnell sehr lang.
Deshalb haben wir genau diese Berechnung in unserem zweiten Video ausführlich erklärt. Dort zeigen wir anhand eines konkreten Beispiels, wie sich der Zuschuss berechnet und was beispielsweise mit einer Beitragsrückerstattung passiert.
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Mehr InformationenBeitrag oder Leistung – was ist wichtiger?
Eigentlich ist die Antwort ganz einfach:
Beides.
Bei der Entscheidung zwischen individueller und pauschaler Beihilfe sollten immer Beitrag und Leistung betrachtet werden. Und zwar heute und in Zukunft. Gerade beim Beitrag ist eines besonders wichtig: Ein Beitragsvergleich ist immer nur eine Momentaufnahme. Vielleicht ist heute eines der beiden Systeme 30 oder 40 Euro günstiger. Nach der nächsten Beitragsanpassung kann es schon genau andersherum aussehen. Das gilt in beide Richtungen.
Wegen 30 oder 40 Euro Unterschied sollte deshalb niemand eine Entscheidung treffen, die ihn möglicherweise über Jahrzehnte begleitet und später nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Mindestens genauso wichtig sind die Leistungen. Welche Leistungen bekomme ich heute? Welche Unterschiede bestehen zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung? Und wie verändert sich die Situation später in der Pension?
Gerade bei Beamten spielt der Ruhestand eine wichtige Rolle. Bei der individuellen Beihilfe steigt der Beihilfesatz für Versorgungsempfänger häufig an. Dadurch muss die private Krankenversicherung nur noch einen kleineren Teil der Krankheitskosten absichern. Bei der pauschalen Beihilfe funktioniert die Systematik anders. Deshalb reicht es nicht, heute zwei Monatsbeiträge nebeneinanderzulegen
Zusätzlich sollte geprüft werden, welche private Krankenversicherung für Beamte langfristig zum gewünschten Leistungsumfang und zur persönlichen Situation passt.
Welche Vor- und Nachteile hat die pauschale Beihilfe?
Die pauschale Beihilfe ist weder grundsätzlich gut noch grundsätzlich schlecht. Ob sie zur eigenen Situation passt, hängt stark vom Einzelfall ab.
Vorteile der pauschalen Beihilfe
Ein großer Vorteil ist, dass freiwillig gesetzlich versicherte Beamte in den entsprechenden Bundesländern einen Zuschuss des Dienstherrn zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag erhalten können. Ohne pauschale Beihilfe müssen freiwillig gesetzlich versicherte Beamte ihren Krankenversicherungsbeitrag häufig vollständig selbst tragen. Je nach Familiensituation kann außerdem die beitragsfreie Familienversicherung interessant sein. Auch Teilzeit kann eine Rolle spielen. Sinkt das beitragspflichtige Einkommen, kann sich dadurch grundsätzlich auch der GKV-Beitrag reduzieren. Und natürlich gibt es Beamte, die bewusst im System der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchten. Für sie schafft die pauschale Beihilfe überhaupt erst eine finanziell interessantere Möglichkeit dazu.
Nachteile der pauschalen Beihilfe
Der größte Nachteil ist aus unserer Sicht die langfristige Bindung. Wer sich für die pauschale Beihilfe entscheidet, kann diese Entscheidung in der Regel später nicht einfach rückgängig machen. Hinzu kommt, dass die pauschale Beihilfe nicht bei jedem Dienstherrn angeboten wird. Wer später das Bundesland wechselt, kann deshalb vor einer völlig neuen Situation stehen.
Auch die Pension sollte bei der Entscheidung berücksichtigt werden. Bei der individuellen Beihilfe steigt der Beihilfesatz für Versorgungsempfänger häufig auf 70 Prozent. Der benötigte Versicherungsschutz in der PKV reduziert sich dann entsprechend.
Bei der pauschalen Beihilfe gibt es diesen Mechanismus nicht in gleicher Weise.
Wann lohnt sich die pauschale Beihilfe?
Das ist eine der häufigsten Fragen – und gleichzeitig eine der Fragen, auf die es keine vernünftige pauschale Antwort gibt.
Die Entscheidung hängt unter anderem von Einkommen, Familienplanung, Kindern, Teilzeit, Gesundheitszustand, gewünschtem Versicherungsschutz und der weiteren beruflichen Planung ab. Auch ein möglicher Wechsel zu einem anderen Dienstherrn oder später zurück in die Privatwirtschaft kann eine Rolle spielen. Bei Vorerkrankungen kann die Ausgangssituation ebenfalls eine völlig andere sein. Ist der Zugang zur privaten Krankenversicherung nur mit Einschränkungen oder beispielsweise über die Öffnungsaktion möglich, muss dies in die Entscheidung einbezogen werden. Deshalb sollte der heutige Beitrag niemals allein die Entscheidung bestimmen.
Noch einmal: Ein Beitragsvergleich ist eine Momentaufnahme.
Was heute 30 oder 40 Euro günstiger ist, kann nach einer Beitragsanpassung schon im nächsten Jahr anders aussehen. Entscheidend ist deshalb das Gesamtbild aus Beitrag und Leistung – heute und in Zukunft.

In welchen Bundesländern gibt es die pauschale Beihilfe?
Die pauschale Beihilfe gibt es nicht bundesweit einheitlich.
Die Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen eingeführt. Teilweise handelt es sich um die klassische pauschale Beihilfe, teilweise um besondere Zuschussmodelle.
Stand 2026 ergibt sich vereinfacht folgendes Bild:
| Bundesland | Pauschale Beihilfe / Zuschussmodell |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Ja |
| Bayern | Nein |
| Berlin | Ja |
| Brandenburg | Ja |
| Bremen | Ja |
| Hamburg | Ja |
| Hessen | Nein |
| Mecklenburg-Vorpommern | Ja |
| Niedersachsen | Ja |
| Nordrhein-Westfalen | Nein |
| Rheinland-Pfalz | Nein |
| Saarland | Nein |
| Sachsen | Ja |
| Sachsen-Anhalt | Zuschuss zur freiwilligen GKV – keine pauschale Beihilfe zur PKV |
| Schleswig-Holstein | Zuschuss zur freiwilligen GKV unter bestimmten Voraussetzungen – keine pauschale Beihilfe zur PKV |
| Thüringen | Ja |
Besonderheit Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein: In beiden Ländern bestehen besondere Zuschussregelungen für freiwillig gesetzlich krankenversicherte Beamte. Anders als beispielsweise in Berlin kann dieser Zuschuss nicht mit einer privaten Krankenvollversicherung kombiniert werden. Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen unterscheiden sich zudem zwischen beiden Ländern.
Für Bundesbeamte gibt es derzeit ebenfalls keine allgemeine pauschale Beihilfe.
Da sich die gesetzlichen Regelungen verändern können und sich die Modelle der Länder teilweise unterscheiden, sollte vor einer Entscheidung immer der aktuelle Stand beim jeweiligen Dienstherrn geprüft werden.
Pauschale Beihilfe Berlin – was gilt 2026?
Berlin gehört zu den Bundesländern, in denen Beamte zwischen individueller und pauschaler Beihilfe wählen können. Die pauschale Beihilfe wurde in Berlin 2020 eingeführt. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung oder eine private Krankenvollversicherung besteht. Die Entscheidung ist freiwillig, aber unwiderruflich. Wer die pauschale Beihilfe beantragt, verzichtet damit grundsätzlich auf die individuelle Beihilfe zu den Krankheitskosten.
Wichtig ist auch der Zeitpunkt der Antragstellung.
In Berlin wird die pauschale Beihilfe grundsätzlich ab dem ersten Tag des Monats gewährt, der auf die Antragstellung folgt. Wird der Antrag beispielsweise im August gestellt, beginnt die pauschale Beihilfe grundsätzlich ab September. Gerade für neue Beamte und Beamtenanwärter ist deshalb wichtig, nicht einfach nur die beiden Beiträge am Tag der Verbeamtung miteinander zu vergleichen.
Wie sieht die Familienplanung aus? Ist später Teilzeit denkbar? Welche Leistungen sind wichtig? Kann ein Wechsel zu einem anderen Dienstherrn oder in ein anderes Bundesland stattfinden? Und wie sieht die Rechnung später in der Pension aus?
Das sind aus unserer Sicht die wichtigeren Fragen.
Beamtencircle berät Beamte und Beamtenanwärter aus Berlin seit vielen Jahren zu privater Krankenversicherung und Beihilfe. Dabei betrachten wir nicht nur den heutigen Beitrag, sondern auch die langfristigen Auswirkungen der Entscheidung.
Gibt es die pauschale Beihilfe in NRW?
Nein.
Für Landesbeamte in Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit keine allgemeine pauschale Beihilfe nach dem Modell von Berlin oder Hamburg. Für aktive Landesbeamte gilt weiterhin grundsätzlich die individuelle Beihilfe. Der Bemessungssatz beträgt grundsätzlich 50 Prozent. Abhängig von der persönlichen Situation kann sich dieser Beihilfesatz verändern.
Interessant ist allerdings die politische Entwicklung.
CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben die Einführung einer einmaligen Wahlmöglichkeit für eine pauschale Beihilfe bereits in ihrem Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2022 bis 2027 vereinbart. Umgesetzt wurde dieses Vorhaben bislang nicht. Auch in den 2026 vorliegenden Maßnahmen zur Modernisierung des öffentlichen Dienstrechts ist die pauschale Beihilfe nach aktuellem Stand nicht enthalten.
Unsere Einschätzung:
Da sich die laufende Legislaturperiode bereits ihrem Ende nähert und bislang keine Umsetzung erfolgt ist, halten wir eine Einführung der pauschalen Beihilfe in NRW noch in dieser Legislaturperiode für zunehmend unwahrscheinlich. Das ist ausdrücklich unsere Einschätzung und keine feststehende politische Entscheidung. Für Beamte in NRW gilt deshalb weiterhin: Wer freiwillig gesetzlich versichert bleiben möchte, sollte genau prüfen, welche Beiträge tatsächlich selbst zu tragen sind und welche Alternativen bestehen.

Was passiert bei einem Wechsel des Bundeslandes?
Dieser Punkt wird häufig vergessen. Nehmen wir einen Beamten in Berlin. Er entscheidet sich für die pauschale Beihilfe und bleibt gesetzlich versichert. Einige Jahre später bekommt er eine interessante Stelle in Bayern und wechselt den Dienstherrn. Die Berliner pauschale Beihilfe zieht aber nicht wie ein Möbelstück mit nach Bayern um. Entscheidend ist das Beihilferecht des neuen Dienstherrn. Gibt es dort keine entsprechende Regelung, kann sich die finanzielle Situation bei der Krankenversicherung erheblich verändern. Ein späterer Wechsel in eine private Krankenversicherung kann ebenfalls schwieriger geworden sein, wenn sich zwischenzeitlich der Gesundheitszustand verändert hat.
Wer schon heute weiß, dass ein Wechsel des Bundeslandes durchaus denkbar ist, sollte diesen Punkt deshalb von Anfang an berücksichtigen.
Pauschale Beihilfe für Beamtenanwärter
Für Beamtenanwärter gibt es eine Besonderheit, die man kennen sollte. Mit dem Ende des Beamtenverhältnisses auf Widerruf und der anschließenden Ernennung zum Beamten auf Probe kann ein neues Beamtenverhältnis entstehen. Damit kann auch ein neues Wahlrecht zwischen individueller und pauschaler Beihilfe verbunden sein. In Berlin ist diese Möglichkeit beispielsweise ausdrücklich vorgesehen, wenn das Beamtenverhältnis auf Widerruf mit der Prüfung endet und anschließend ein neues Beamtenverhältnis auf Probe begründet wird. Das kann besonders interessant sein, wenn sich die persönliche oder gesundheitliche Situation während der Ausbildung verändert hat. Deshalb empfehlen wir Beamtenanwärtern, einige Monate vor Ausbildungsende noch einmal zu prüfen, welches Beihilfe- und Krankenversicherungssystem für die weitere Beamtenlaufbahn sinnvoll ist.
Beamtencircle begleitet Beamtenanwärter genau bei diesem Übergang und kann die verschiedenen Möglichkeiten gemeinsam mit ihnen prüfen
Auch für angehende Lehrkräfte bieten wir eine individuelle Beratung zur Krankenversicherung für Referendare an und prüfen gemeinsam, welche Absicherung zur persönlichen Situation und Beihilfe passt.
Häufige Fragen zur pauschalen Beihilfe
Was ist die pauschale Beihilfe?
Die pauschale Beihilfe ist eine besondere Form der Beihilfe für Beamte und muss aktiv beantragt werden. Während sich der Dienstherr bei der individuellen Beihilfe an den beihilfefähigen Krankheitskosten beteiligt, beteiligt er sich bei der pauschalen Beihilfe am Beitrag zur Krankenversicherung. Vom Grundgedanken ähnelt sie damit einem Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung.
Was ist der Unterschied zwischen pauschaler und individueller Beihilfe?
Die individuelle Beihilfe ist das ursprüngliche und seit Jahrzehnten bestehende Beihilfesystem für Beamte. Der Dienstherr beteiligt sich dabei an den tatsächlich entstandenen beihilfefähigen Krankheitskosten. Bei der pauschalen Beihilfe wird stattdessen ein Zuschuss zur Krankenversicherung gezahlt. Der Beamte benötigt dafür eine Krankenvollversicherung.
Wie hoch ist die pauschale Beihilfe?
Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung werden nach den jeweiligen Landesregelungen häufig 50 Prozent des berücksichtigungsfähigen Krankenversicherungsbeitrags übernommen. Bei einer privaten Krankenversicherung bedeutet das jedoch nicht automatisch, dass 50 Prozent des gesamten PKV-Beitrags gezahlt werden. Hier kommt es unter anderem auf den ansetzbaren Anteil des gewählten Tarifs und die jeweilige Landesregelung an. In unserer Beratungspraxis liegt der tatsächliche Zuschuss bei vielen Tarifen eher bei rund 40 bis 45 Prozent des gesamten PKV-Beitrags. Trotzdem kann die Kombination aus pauschaler Beihilfe und PKV in bestimmten Konstellationen interessant sein. Deshalb sollte nicht nur die Höhe des Zuschusses betrachtet werden.
Wer kann die pauschale Beihilfe beantragen?
Voraussetzung ist zunächst, dass der jeweilige Dienstherr überhaupt eine pauschale Beihilfe oder ein entsprechendes Zuschussmodell anbietet.
Zusätzlich gelten je nach Bundesland unterschiedliche Voraussetzungen und teilweise unterschiedliche Fristen.
Wie beantrage ich die pauschale Beihilfe?
Die pauschale Beihilfe wird beim zuständigen Dienstherrn beziehungsweise der zuständigen Beihilfestelle beantragt. Welche Formulare benötigt werden und ab wann die pauschale Beihilfe gezahlt wird, richtet sich nach der jeweiligen Landesregelung. Da die Entscheidung in der Regel unwiderruflich ist, sollte der Antrag erst gestellt werden, nachdem beide Systeme miteinander verglichen wurden.
Ist die pauschale Beihilfe sinnvoll?
Das hängt von der persönlichen Situation ab. Einkommen, Familienplanung, Kinder, Teilzeit, Gesundheitszustand, gewünschte Leistungen, berufliche Planung und die spätere Pension können die Entscheidung beeinflussen. Eine allgemeine Aussage wie „pauschale Beihilfe ist besser“ oder „individuelle Beihilfe ist immer günstiger“ halten wir deshalb für wenig hilfreich.
Wann lohnt sich die pauschale Beihilfe?
Die pauschale Beihilfe kann beispielsweise interessant sein, wenn jemand bewusst gesetzlich versichert bleiben möchte, eine beitragsfreie Familienversicherung nutzen kann oder langfristig mit Teilzeit plant.
Auch gesundheitliche Gründe können eine Rolle spielen, wenn der Zugang zur PKV erschwert ist oder nur über die Öffnungsaktion möglich wäre.
Ein weiterer Punkt kann die berufliche Planung sein. Wer beispielsweise nur einige Jahre als Beamter arbeiten und später wieder in die Privatwirtschaft wechseln möchte, hat eine andere Ausgangssituation als jemand, der seine gesamte berufliche Laufbahn im Beamtenverhältnis verbringen möchte
Ob sich die pauschale Beihilfe tatsächlich lohnt, sollte aber nicht nur nach dem heutigen Beitrag beurteilt werden. Ein Beitragsvergleich ist immer nur eine Momentaufnahme. Schon die nächste Beitragsanpassung kann einen Unterschied von 30 oder 40 Euro wieder umdrehen.
Entscheidend sind Beitrag und Leistung – heute und in Zukunft
Kann die pauschale Beihilfe mit einer privaten Krankenversicherung kombiniert werden?
Ja.
Diese Möglichkeit ist wesentlich weniger bekannt als die Kombination aus pauschaler Beihilfe und GKV. Benötigt wird dann eine private Krankenvollversicherung. Der Zuschuss muss individuell berechnet werden und beträgt nicht automatisch 50 Prozent des gesamten PKV-Beitrags. Die Berechnung erklären wir ausführlich in unserem zweiten Video zur pauschalen Beihilfe.
Was passiert mit der Pflegeversicherung bei pauschaler Beihilfe?
Auch bei der pauschalen Beihilfe ist eine Pflegepflichtversicherung erforderlich.
Vereinfacht gilt: Pflege folgt Kranken.
Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist grundsätzlich auch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Wer privat krankenversichert ist, benötigt eine private Pflegepflichtversicherung. Wichtig für den Beitragsvergleich: Die Pflegeversicherung kommt zusätzlich zur Krankenversicherung hinzu und sollte deshalb in beiden Systemen berücksichtigt werden. Die Beihilfe zu Pflegeaufwendungen ist außerdem getrennt von der pauschalen Beihilfe zur Krankenversicherung zu betrachten.
Was passiert mit der pauschalen Beihilfe in der Pension?
Das einmal gewählte System bleibt grundsätzlich auch im Ruhestand relevant. Bei der individuellen Beihilfe steigt der Beihilfesatz für Versorgungsempfänger häufig auf 70 Prozent. Dadurch reduziert sich normalerweise der Anteil, den die private Krankenversicherung absichern muss. Bei der pauschalen Beihilfe gibt es diesen Mechanismus nicht in gleicher Weise. Deshalb sollte die Pension nicht erst kurz vor dem Ruhestand betrachtet werden. Sie gehört bereits heute in die Entscheidung zwischen den beiden Systemen.
Gibt es pauschale Beihilfe für Bundesbeamte?
Nein.
Für Bundesbeamte gibt es derzeit keine allgemeine pauschale Beihilfe nach dem Modell verschiedener Bundesländer. Für sie gelten weiterhin die Regelungen der Bundesbeihilfe.
Kann ich die pauschale Beihilfe später wieder rückgängig machen?
In der Regel nein.
Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist grundsätzlich unwiderruflich. Besonderheiten können sich beispielsweise ergeben, wenn ein neues Beamtenverhältnis begründet wird. Gerade für Beamtenanwärter kann dies nach Abschluss der Ausbildung relevant sein.
Pauschale oder individuelle Beihilfe: Nicht nur auf den heutigen Beitrag schauen
Die Entscheidung zwischen individueller und pauschaler Beihilfe begleitet einen Beamten möglicherweise über Jahrzehnte.
Deshalb sollte sie nicht davon abhängen, welches System heute 30 oder 40 Euro günstiger aussieht. Dieser Betrag ist eine Momentaufnahme. Entscheidend ist das Gesamtbild.
Was kostet die Krankenversicherung heute?
Welche Leistungen bekomme ich?
Wie verändert sich die Situation bei Kindern oder Teilzeit?
Was passiert bei einem Wechsel des Dienstherrn?
Und wie sieht das Ganze später in der Pension aus?
Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann man beide Systeme vernünftig miteinander vergleichen. Und manchmal gibt es sogar mehr Möglichkeiten, als man zunächst denkt. Die Kombination aus pauschaler Beihilfe und privater Krankenversicherung ist dafür ein gutes Beispiel.
Wer seine persönliche Situation einmal durchrechnen und die Unterschiede zwischen den Systemen besprechen möchte, kann sich gerne bei uns melden.
