Private Krankenversicherung im Referendariat Niedersachsen
Referendare in Niedersachsen erhalten während der Ausbildung Beihilfe. Die Beihilfe erstattet einen Teil der anfallenden Krankheitskosten (in den meisten Fällen 50%). Der andere Teil der Krankheitskosten sollte dann über eine private Krankenversicherung (PKV) abgedeckt werden.
Natürlich können Sie im Referendariat auch gesetzlich versichert bleiben. Sie verzichten dann allerdings auf die Beihilfeleistungen und müssen den kompletten Beitrag zur gesetzlichen Kranken-und Pflegepflichtversicherung selbst bezahlen.
Bei der privaten Krankenversicherung im Referendariat Niedersachsen gibt es allerdings sehr viel zu beachten. das wichtigste Kriterium sind die Versicherungsbedingungen. Hier gibt es leider riesige Unterscheide zwischen den einzelnen Gesellschaften. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht diese Bedingungen zu durchleuchten und für Sie transparent zu machen.
Gerne können Sie bei Fragen zur Auswahl der richtigen privaten Krankenversicherung einen Termin zur Online-Beratung mit uns vereinbaren.
Weitere wichtige Versicherungen im Referendariat Niedersachsen
Einige notwenige Versicherungen sollten Sie tatsächlich haben. Hierzu gehören die Kranken- und Pflegepflichtversicherung, die Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung und natürlich die private Haftpflichtversicherung.
Viele Versicherungen finden Sie in unseren Versicherungsvergleichen für Beamte. Achten Sie immer auf das richtige Preis- und Leistungsverhältnis. Gerne beraten wir Sie hierzu auch online oder telefonisch.
Als sehr wichtig betrachten wir die Dienstunfähigkeitsversicherung mit „echter“ DU-Klausel. Diese Police leistet sobald Sie aus medizinischen Gründen aus dem aktiven Dienst entlassen werden und bezahlt Ihnen dann eine monatliche Rente, um Ihren Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Leider gibt es nur sehr wenige Versicherer, die in Verbindung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung, auch die Beamtenlaufbahn ordentlich absichern.
Auch auf diesem Markt ist in den letzten Jahren einiges passiert. So gibt es immer mehr Versicherer, die eine DU-Klausel anbieten. Jedoch sind bei näherer Betrachtung nur sehr wenige dieser Policen auch mit einer „echten“-DU Klausel ausgestattet. Dies ist jedoch auf den ersten Blick nicht immer erkennbar. Wir helfen Ihnen dabei die Klauseln zu durchleuchten.
Wenn Sie bereits eine Berufsunfähiskeitsversicherung besitzen, so sollten Sie diese im Hinblick auf die notwenigen Klauseln und auch in Bezug auf die Rentenhöhe einmal überprüfen.
Gerne können Sie sich hierzu telefonisch bei uns melden, oder wir vereinbaren einen Termin mit moderner online Technologie.