Studium im Fachbereich öffentliche Verwaltung
in Mecklenburg-Vorpommern
Während deines Studiums im Fachbereich öffentliche Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern bist du Beamtin/Beamter auf Widerruf. Das bedeutet für dich, dass du zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen kannst.
In der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich die Beiträge ausschließlich nach deinem Einkommen. Leider gibt es für Beamte in Mecklenburg-Vorpommern keinen Zuschuss zu den Beiträgen in der Gesetzlichen. Das Gleiche gilt übrigens auch für die Pflegepflichtversicherung. Daraus resultiert, dass du als Student rund 200 Euro mtl. in die gesetzliche Krankenkasse einbezahlst.
In der privaten Krankenversicherung richtet sich dein Beitrag hingegen nach anderen Kriterien (Alter, Gesundheitszustand, versicherte Leistungen). Hinzu kommt, dass du in der privaten Krankenversicherung die Beihilfe von deinem Dienstherrn bekommst, die einen Großteil der anfallenden Kosten auffängt. Beides führt dazu, dass du dich in der privaten Krankenversicherung meistens wesentlich günstiger versichern kannst als in der gesetzlichen Krankenkasse. Aus diesem Grunde sind auch fast alle Beamten privat krankenversichert.
Was ist in der privaten Krankenversicherung zu beachten?
Die Versicherungsbedingungen sind das entscheidende Kriterium bei der Auswahl der richtigen Versicherungsgesellschaft. Hier hängt es von der gewählten Versicherung und den von dir gewünschten Leistungen ab was der Krankenversicherer leisten muss.
Wir von BeamtenCircle haben es uns deshalb zur Aufgabe gemacht, aus allen in Deutschland zugelassenen privaten Krankenversicherern, die für dich Besten auszuwählen. Und da private Krankenversicherung in Deutschland immer sehr individuell und persönlich ist, bestimmst du in unserem Gespräch anhand welcher Kriterien die Auswahl ablaufen soll. Nur so findest du den besten Tarif für dein Studium.
Dienstunfähigkeit und Diensthaftpflicht. Warum beide Versicherungen unverzichtbar sind!
Die private Dienstunfähigkeitsversicherung
Die private Dienstunfähigkeitsversicherung leistet dann, wenn dich dein Dienstherr aus gesundheitlichen Gründen (Unfall oder schwere Krankheit) aus dem aktiven Dienst entlässt. Du erhältst dann von deiner Versicherung eine vor Vertragsabschluss vereinbarte monatliche Rentenzahlung.
Als Beamtenanwärter/-in und als Beamtin/Beamter auf Probe erhältst du von deinem Dienstherrn, im Falle einer Dienstunfähigkeit, nur eine stark gekürzte Zahlung. Du hast also eine große Versorgungslücke. Diese gilt es zu schließen, damit sich die finanziellen Auswirkungen nicht allzu stark bemerkbar machen.
Laut Verbraucherschützer gilt die Absicherung der Arbeitskraft als eine der wichtigsten Policen.
Die Diensthaftpflichtversicherung
Wenn du während der Ausübung deiner Tätigkeit einen Schaden verursachst, haftet dein Dienstherr vorab erst einmal für dich. Im Rahmen der Amtshaftung kann er dich allerdings in Regress nehmen. Ein Abschluss der Diensthaftpflichtversicherung ist also unverzichtbar!