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Pflegeversicherung für Polizisten und Polizeianwärter

Polizeianwärter benötigen eine Pflegeversicherung. Hiermit ist in der Regel die Pflegepflichtversicherung gemeint. Diese kann grundsätzlich bei einer privaten Krankenversicherung oder auch einer gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen werden.

Die Pflegeversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Die Pflegeversicherung für Polizisten hat also genau dieselben Leistungen wie jede andere Pflegeversicherung auch. Grundsätzlich gilt die Regel „die Pflege folgt der Kranken“. Das bedeutet, dass die Pflegepflichtversicherung dort gemacht werden sollte, wo jemand auch krankenversichert ist. Hier kommt jetzt die Besonderheit bei Polizisten ins Spiel. In den meisten Bundesländern, und auch bei der Bundespolizei, erhalten Polizisten Heilfürsorge. Dies ist eine staatlich finanzierte Krankenversicherung. Bei der Heilfürsorge kann man jedoch keine Pflegeversicherung abschließen. Deshalb müssen Polizisten diese gesondert bei einem anderen Versicherungsträger beantragen. Polizisten mit Heilfürsorge benötigen zusätzlich noch eine Anwartschaftsversicherung. Diese Anwartschaftsversicherung wird dann zusammen mit der Pflegpflichtversicherung abgeschlossen. Hierbei kann man leider einiges falsch machen. Klickt am besten Euer Bundesland an, um mehr zu erfahren. Dort erhaltet ihr weitere Informationen und könnt Euch auch für einen Beratungstermin eintragen. Nutzt als Polizist unsere langjährige Erfahrung.

Pflege- und Anwartschaftsversicherung als Polizeianwärter

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In einigen Bundesländern erhalten Polizisten jedoch keine Heilfürsorge, sondern Beihilfe. In diesen Fällen wird natürlich auch eine Pflegeversicherung benötigt. Viel wichtiger ist dann aber für Polizisten der Abschluss der passenden Krankenversicherung. Alles Wissenswerte dazu, findet ihr beim entsprechenden Bundesland. Klickt einfach den Button oben an.

Gerne beraten wir Euch bei der Auswahl der passenden Anwartschafts- Kranken- und Pflegeversicherung. Dann kannst Du dich als Polizeianwärter voll auf Deine Ausbildung konzentrieren.

Pflegeversicherung für Polizisten und Polizeianwärter

Polizeianwärter benötigen eine Pflegeversicherung. Hiermit ist in der Regel die Pflegepflichtversicherung gemeint. Diese kann grundsätzlich bei einer privaten Krankenversicherung oder auch einer gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen werden.

Die Pflegeversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Die Pflegeversicherung für Polizisten hat also genau dieselben Leistungen wie jede andere Pflegeversicherung auch. Grundsätzlich gilt die Regel „die Pflege folgt der Kranken“. Das bedeutet, dass die Pflegepflichtversicherung dort gemacht werden sollte, wo jemand auch krankenversichert ist. Hier kommt jetzt die Besonderheit bei Polizisten ins Spiel. In den meisten Bundesländern, und auch bei der Bundespolizei, erhalten Polizisten Heilfürsorge. Dies ist eine staatlich finanzierte Krankenversicherung. Bei der Heilfürsorge kann man jedoch keine Pflegeversicherung abschließen. Deshalb müssen Polizisten diese gesondert bei einem anderen Versicherungsträger beantragen. Polizisten mit Heilfürsorge benötigen zusätzlich noch eine Anwartschaftsversicherung. Diese Anwartschaftsversicherung wird dann zusammen mit der Pflegpflichtversicherung abgeschlossen. Hierbei kann man leider einiges falsch machen. Klickt am besten Euer Bundesland an, um mehr zu erfahren. Dort erhaltet ihr weitere Informationen und könnt Euch auch für einen Beratungstermin eintragen. Nutzt als Polizist unsere langjährige Erfahrung.

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