Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte und Beamtenanwärter – die besten Lösungen für 2024 und 2025

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist ein wichtiges Thema für Beamte und Beamtenanwärter, da sie eine spezielle Absicherung gegen die finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit bietet. Bei Beamten, die aufgrund gesundheitlicher Gründe nicht mehr in der Lage sind, ihren Dienst auszuführen, stellt sich die Frage, wie sie im Fall einer Dienstunfähigkeit finanziell abgesichert sind. Diese Versicherung schützt Beamte auf Lebenszeit, Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe und ist ein entscheidendes Element der finanziellen Sicherheit im Ruhestand. Diese Versicherung leistet also bei einer amtlich festgestellten Dienstunfähigkeit eine monatliche Rente um den Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Nicht umsonst empfehlen Verbraucherschützer diese Police als eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt.

Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte und Beamtenanwärter

Auf dieser Seite geben die Experten von Beamtencircle einen Einblick, worauf zu achten ist. Natürlich habt Ihr auch wieder die Möglichkeit einen Termin bei uns zu buchen. Weiterhin veröffentlichten wir auf unseren YouTube Kanal Videos zur Dienstunfähigkeitsversicherung. Schaut Euch doch auch gerne einmal dort um.

Was ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Was ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Definition der Dienstunfähigkeitsversicherung

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Versicherung, die speziell für Beamte und Beamtenanwärter konzipiert wurde. Sie zahlt eine monatliche Rente wenn ein Beamter aufgrund gesundheitlicher Gründe dienstunfähig wird und dadurch seinen Dienst nicht mehr ausüben kann. Hierbei muss unterschieden werden zwischen Beamten auf Lebenszeit und solchen auf Probe oder auf Widerruf. Beamte auf Lebenszeit werden bei Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt und erhalten somit eine lebenslange Pension vom Dienstherrn. Beamtenanwärter und Beamte auf Probe erhalten diese Pension nicht. Sie werden bei Dienstunfähigkeit aus dem aktiven Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Damit besteht in den meisten Fällen gar kein Anspruch auf eine monatliche Rente. Diese Lebensphasen müssen bei der privaten Dienstunfähigkeitsversicherung unbedingt beachtet werden.

Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Dienstunfähigkeitsklausel ist immer eine Ergänzung zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Sie kann also nicht alleine abgeschlossen werden. Durch diese Klausel ist es für Beamte im Leistungsfall einfacher die vereinbarte Monatsrente zu bekommen, sobald er aus gesundheitlichen Gründen seinen Dienst nicht mehr nachgehen kann. Denn der Versicherer akzeptiert das Votum des Dienstherrn. Sobald der Beamte wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wird, muss der Versicherer die Rente leisten. Das sorgt im Leistungsfall für einen schnellen Ablauf. Diese DU-Klausel ist also das entscheidende Merkmal bei BU-Versicherungen für Beamte.

Wichtige Begriffe und Klauseln

Beim Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte ist es wichtig, auf die Details zu achten. Auch hier geben wir von Beamtencircle gerne einen Überblick. Denn die einzelnen Tarife unterscheiden sich doch sehr in der Gestaltung. Nur mit der für Dich passenden Lösung, erhält du den besten Schutz. Das wichtigste ist wahrscheinlich, die sogenannte „echte DU-Klausel“. Nur damit erhalten Beamte im Leistungsfall unkompliziert die Rente. Doch Vorsicht. Nicht immer ist es leicht eine „echte“ von einer „unechten“ DU-Klausel zu unterscheiden. Weitere wichtige Begriffe sind die Leistung bei Teildienstunfähigkeit. Diese wird immer wichtiger bei der Betrachtung von Lehrerinnen und Lehrer. Weiterhin gibt es die spezielle DU für besondere Berufsgruppen. Hierzu gehören z.B. Polizisten, denen wir immer auch die sogenannte Klausel bei Polizeidienstunfähigkeit empfehlen.

Warum ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

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Absicherung gegen Dienstunfähigkeit

Im Gesetz ist die allgemeine Dienstunfähigkeit definiert. So heißt es in §44 Abs.1 BBG : …wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflicht dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Es gilt aber zusätzlich noch die 6-3-6 Regel: Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer Infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt wird. Alleine diese beiden Passgen zeigen schon auf, dass es ein sehr großes Risiko für Beamte gibt, dienstunfähig zu werden. Die 6-3-6 Regel zielt übrigens nur auf die Zeit ab. Die Schwere der Krankheit spielt hier keine Rolle.

Ruhestand und finanzielle Sicherheit

Für Beamte ist der Eintritt in den Ruhestand normalerweise ein wohlverdienter Abschluss der beruflichen Laufbahn. Doch was passiert, wenn eine Dienstunfähigkeit frühzeitig eintritt? In einem solchen Fall verliert der Beamte nicht nur einen erheblichen Teil seines Einkommens, sondern er kann ab diesem Zeitpunkt auch keine weiteren Pensionsansprüche mehr aufbauen. Das bedeutet: Nicht nur im Hier und Jetzt leidet der Lebensstandard, sondern auch im späteren Ruhestand. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz drohen finanzielle Engpässe.

Die monatlichen Ausgaben, die zuvor durch das Gehalt gedeckt waren, bleiben bestehen – die Kreditrate fürs Eigenheim, die Versorgung der Familie und Alltagskosten. Ohne Dienstunfähigkeitsversicherung muss oft an vielen Stellen gespart werden, was die Lebensqualität stark beeinträchtigt. Unvorhergesehene Ausgaben, Urlaubsreisen oder größere Anschaffungen sind kaum noch möglich. Daher ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung entscheidend, um den gewohnten Lebensstandard zu sichern und die finanzielle Belastung für sich und die Familie zu minimieren.

Schutz für Beamte auf Lebenszeit vs. Beamte auf Probe

Der Schutz durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung unterscheidet sich erheblich zwischen Beamten auf Lebenszeit und Beamten auf Probe. Beamte auf Lebenszeit genießen eine umfassendere Absicherung, da sie nach einer gewissen Dienstzeit einen unkündbaren Status haben und im Fall einer Dienstunfähigkeit Anspruch auf ein Ruhegehalt haben. Sie werden also vom Dienstherr vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Wie sich das Ruhegehalt im Falle einer Dienstunfähigkeit berechnet, haben wir in unserer Grafik festgehalten (Stand 2024). Doch auch dieses Ruhegehalt reicht nicht aus. Denn davon gehen noch die Beiträge zur Krankenversicherung und die Steuer ab. Eine gute Dientsunfähigkeitsversicherung ist also als Absicherung angeraten. Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf (Beamtenanwärter) haben im Falle der Dienstunfähigkeit gar keine Absicherung vom Dienstherrn. Der Abschluss einer guten Dienstunfähigkeitsversicherung ist also zwingend notwendig, um den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Hier ist es auch wichtig auf die richtige Rentenhöhe zu achten. Denn diese wird oft zu niedrig angesetzt. Ab der Verbeamtung auf Lebenszeit kann die vereinbarte Rente dann sinken. Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte auf Probe bzw. auf Widerruf sollten sich also dynamisch dem Karriereverlauf anpassen. Hier gibt es Versicherer die sehr gute Lösungen anbieten. Wir von Beamtencircle können Dir helfen, die beste Versicherung zu finden.

Ermittlung des Ruhegehalts

Vergleich von Dienstunfähigkeistversicherungen – alle Kriterien in der Übersicht

Dienstunfähigkeistversicherung Vergleich

Vor dem Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung sollte ein umfangreicher Vergleich angestellt werden. Hierzu ist es wichtig, alle Vergleichskriterien zu kennen und dann diejenigen auszuwählen, die persönlich am wichtigsten sind.

In unserer Übersicht haben wir die Kriterien zusammengefasst,

Optionsrechte

Stellen Sie sich vor, Sie können Ihre Absicherung nicht erhöhen, wenn Ihre Lebenssituation es erfordert. Ob Heirat, Nachwuchs, Hauskauf oder Laufbahnwechsel – Ihre Versicherung sollte Ihnen die Freiheit geben, die monatliche Rente zu erhöhen, ohne nochmal eine Gesundheitsprüfung zu durchlaufen. Sonst riskieren Sie, dass Ihre Versicherung nicht mehr anpasst wird, wenn sich Ihre Umstände ändern. Manche Versicherer gehen noch weiter und verzichten auch auf eine erneute Risikoprüfung. Lassen Sie sich hier nicht einschränken!

Endalter der Absicherung

Läuft Ihre Absicherung bis zum Pensionsalter oder endet sie viel zu früh? Versicherer sparen gerne, indem sie das Endalter auf 60 oder sogar 55 Jahre setzen – zu Lasten Ihrer Sicherheit. Sie sparen vielleicht an den Beiträgen, doch am Ende könnte das für Sie existenzbedrohend sein. Prüfen Sie das Endalter daher ganz genau!

Ehrliche Gesundheitsfragen – ohne Stolperfallen

Eine solide Dienstunfähigkeitsversicherung schützt nur, wenn die Gesundheitsprüfung fair und realistisch ist. Manche Versicherer tricksen jedoch mit Fragen, die schwer zu beantworten sind oder sehr weit in die Vergangenheit zurückreichen. Eine unklare Antwort kann später zur Ablehnung der Leistung führen – genau dann, wenn Sie sie am dringendsten brauchen. Gehen Sie bei den Gesundheitsfragen keine Risiken ein.

Dienstunfähigkeitsrente und Berufsunfähigkeitsbasis

Gerade für Beamte, die zwischen Privatwirtschaft und Beamtentum wechseln könnten, ist eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung die solide Basis. Stellen Sie sicher, dass Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung eine starke Berufsunfähigkeitsklausel enthält, die Ihnen auch in der freien Wirtschaft Schutz bietet.

Stundungsoption bei finanziellen Engpässen

Unvorhergesehene Lebenssituationen wie Elternzeit können Ihre finanzielle Situation verändern. Gute Versicherungen bieten eine Stundung an, sodass Ihre Absicherung weiterhin läuft und Sie später die Beiträge nachzahlen können. Ohne Stundungsmöglichkeit könnten Sie gezwungen sein, die Versicherung aufzugeben und damit riskieren, im Ernstfall ohne Schutz dazustehen.

Geltungsbereich

Wenn Ihre Laufbahn ins Ausland führt, etwa für einen Einsatz oder eine Versetzung, könnte sich die Frage stellen: Leistet Ihre Versicherung auch außerhalb Deutschlands? Einige Versicherer beschränken ihren Schutz auf Deutschland. Lassen Sie sich nicht auf eine Absicherung ein, die Sie nur in Deutschland schützt, falls Ihre Karriere Sie ins Ausland führt.

Spezielle Klauseln für bestimmte Berufsgruppen

Polizisten, Feuerwehrbeamte und ähnliche Berufsgruppen sind oft besonderen Risiken ausgesetzt. Eine allgemeine Dienstunfähigkeitsversicherung reicht hier oft nicht aus, denn diese Berufsgruppen können auch aus anderen Gründen dienstunfähig werden. Hier ist es enorm wichtig, die spezielle DU mit zu versichern. Umgangssprachlich wird diese Klausel auch gerne als „Polizeivollzugsklausel“ oder „Polizeidienstunfähigkeit“ bezeichnet. Insbesondere bei Polizeianwärtern ist diese spezielle DU enorm wichtig. Leider bieten nur wenige Versicherer diese Klausel an. Ausserdem gibt es immer öfter den Fall der Teildienstunfähigkeit. In diesem Fall reduziert Ihnen der Dienstherr die Arbeitszeit und Sie haben weniger Einkommen. Eine normale DU-Versicherung ist dann noch nicht in der Leistungspflicht. Mit einer Teil-DU Klausel erhalten Sie auch hier eine monatliche Rente. Da dies immer öfter bei Lehrern der Fall ist, empfiehlt es sich in dieser Berufsgruppe besonders über diese Klausel nachzudenken. Auch in der Dienstunfähigkeit für Referendare kann diese Klausel schon mit einbezogen werden.

Finanzstärke des Versicherers

Ihre Versicherung sollte ein Leben lang für Sie da sein. Ein schwacher Versicherer könnte jedoch im Ernstfall nicht in der Lage sein, Leistungen zu erbringen. Schützen Sie sich vor finanziellen Risiken, indem Sie sich für einen finanzstarken Anbieter entscheiden, der seine Garantieversprechen langfristig einhalten kann.

Flexibilität und Rückzahlungsmöglichkeiten

Einige Versicherungen bieten Rückzahlungen am Ende der Laufzeit oder die Möglichkeit, Ihre Versicherung steuerlich begünstigt als Altersvorsorge zu nutzen. Auch wenn das kein Muss ist, kann es eine wertvolle Zusatzleistung sein, die viele Policen nicht bieten.

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Über den Autor

Experte für Beamtenversicherungen und Autor dieses Artikels

Dirk Gärtner ist Autor und Gründer von BeamtenCircle. Er hat eine Ausbildung als Fachwirt für Finanzberatung. Er ist Experte und Spezialist für Beamtenversicherungen, insbesondere der Krankenversicherung für Beamte.