Die Beihilfe Baden-Württemberg auf einen Blick

Ihr Dienstherr ist nicht das Land Baden-Württemberg? Wählen Sie einfach das für Sie zuständige Bundesland aus:
Beihilfe Bund  |  Beihilfe Bayern  |  Beihilfe Berlin  |  Beihilfe Brandenburg  |  Beihilfe Bremen  |  Beihilfe Hamburg  |  Beihilfe Hessen  |  Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern  |  Beihilfe Niedersachsen  |  Beihilfe Nordrhein-Westfalen  |  Beihilfe Rheinland-Pfalz  |  Beihilfe Saarland  |  Beihilfe Sachsen  |  Beihilfe Sachsen-Anhalt  |  Beihilfe Schleswig-Holstein |  Beihilfe Thüringen

Die Bemessungssätze

Die Bemessungssätze in der Beihilfe Baden-Württemberg sind immer personenbezogen.

Als beihilfeberechtigte Person erhalten Beamtinnen und Beamte 50% Beihilfe vom Dienstherrn. Haben sie mehr als ein Kind, gibt es sogar 70%.
Ausnahme: wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind gibt es in der Elternzeit auch 70% bei nur einem Kind.
Für den Rest wird eine private Krankenversicherung für Beamte benötigt.

Sobald Beamtinnen und Beamte in Pension gehen, ändert sich die Beihilfe, falls noch nicht geschehen, auf 70%.
Auch der Ehegatte / eingetragener Lebenspartner kann beihilfeberechtigt sein. Hier darf die Einkommensgrenze des Ehegatten/Lebenspartners 20.000 Euro aus dem VVKJ* nicht überschreiten.

Kinder sind ebenso beihilfeberechtigt und erhalten 80% Beihilfe. Voraussetzung ist allerdings, dass für das beihilfeberechtigte Kind noch Kindergeld/Familienzuschlag gezahlt wird.

*VVKJ: Vor-Vor-Kalenderjahr
Bild Beihilfeleistungen Beihilfe Baden-Württemberg

Falls Du eine Ausbildung bei der Polizei in Baden Württemberg beginnst, dann benötigst Du eine Pflegepflichtversicherung und in der Regel auch eine Anwartschaftsversicherung. Weitere Informationen haben wir für Dich auf der Seite Pflegepflichtversicherung Polizei in Baden Württemberg hinterlegt.

Auch für Lehramtsanwärter in Baden Württemberg haben wir wichtige Informationen zusammen gestellt. Du findest das auf der Seite Krankenversicherung im Referendariat in Baden Württemberg.

Leistungen der Beihilfe Baden-Württemberg

Die Kostendämpfungspauschale
Bei der Kostendämpfungspauschale handelt es sich um einen pauschal festgelegten Eigenanteil, den der Beihilfeberechtigte für sich und seine beihilfeberechtigten Angehörigen selbst zu tragen hat. Abhängig von der Besoldungsgruppe sind es 75 Euro – 480 Euro je Kalenderjahr.
Alle Angaben auf dieser Seite beziehen sich auf die individuelle Beihilfe, alternativ gibt es in Baden-Württemberg auch die Möglichkeit der pauschalen Beihilfe.

Ambulante Behandlung

  • Ärztliche Behandlung sind bis zum Höchstsatz (3,5%) der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beihilfefähig.

  • Leistungen beim Heilpraktiker sind zum Mindestsatz des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker und mit den max. Regelhöchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte beihilfefähig.

  • Verordnungsfähige Medikamente sind bis zu den GKV-Festbeträgen erstattungsfähig.

  • Gemäß Beihilfekatalog erhalten Bedienstete für Hilfsmittel die Höchstsätze.

  • Sehhilfen sind mit maximal 20,50 Euro je Brillenfassung, je Glas/Kontaktlinse und Höhe der Dioptrien bis zum Höchstbeitrag beihilfefähig.

  • Fahrtkosten (Beförderung) sind mit der niedrigsten Klasse von Beförderungsmittel beihilfefähig.

  • Sanatoriumsbehandlungen sind mit dem max. niedrigsten Satz der jeweiligen Einrichtung, bei medizinischer Notwendigkeit, beihilfefähig.

  • Heilkuren: Ausschließlich nur noch für aktive Beamtinnen und Beamte beihilfefähig! Beihilfefähig sind alle 4 Jahre Reha-, Mutter-oder Vater- und Kindkuren. Für Unterbringung und Verpflegung gibt es bis zu 26 Euro täglich für maximal 30 Tage.

Die Leistungen der Beihilfe Baden-Württemberg werden mit der richtigen privaten Krankenversicherung für Beamte perfekt ergänzt!

Zahnbehandlungen

  • Zahnärztliche Behandlungen sind bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte beihilfefähig.

  • Die Kieferorthopädischen Leistungen sind nur beihilfefähig, wenn die behandelte Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bei schweren Kieferanomalien, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erforderlich machen, gilt die Altersgrenze nicht.

  • Material- und Laborkosten bei Zahnersatz (unter anderem Edelmetalle und Keramik) sind nur zu 70 Prozent beihilfefähig.

  • Beihilfefähig sind zudem max. 2 Implantate je Kiefer bzw. in bestimmten Fällen auch mehr.

  • Zahnersatz ist auch während der Anwärterzeit beihilfefähig.

Die Beihilfeleistungen sind also deutlich höher als der Festkostenzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen. Allerdings sollten Beamtinnen und Beamte beim Abschluss einer PKV für Beamte auf den Eischluss eines guten Beihilfeergänzungstarifes achten. Einer unser BeamtenCircle Berater hilft gerne weiter.

Krankenhausbehandlungen

Die Aufwendungen für voll- und teilstationäre sowie vor- und nach- stationäre Krankenhausleistungen sind im folgenden Umfang beihilfefähig:

  • allgemeine Krankenhausleistungen und

  • gesondert berechnete wahlärztliche Leistungen – Chefarztbehandlung (Eigenbeteiligung: Gehaltsabzug von 22,00 Euro monatlich).

Pflegeversicherung

Auch Beamtinnen und Beamte benötigen eine Pflegepflichtversicherung. Die Pflegeversicherung und die private Krankenversicherung werden in der Regel zusammen abgeschlossen.

Im Pflegefall übernimmt die Pflegeversicherung nicht immer alle anfallenden Kosten. Damit Beamtinnen und Beamte die restlichen Kosten nicht aus eigener Tasche zahlen müssen, gibt es hier die Möglichkeit der privaten Pflegezusatzversicherung.

Die Leistungen der einzelnen Tarife können sehr unterschiedlich sein. Daher ist ein genauer Blick in die Bedingungen sehr wichtig. Einer unserer Experten hilft Ihnen sehr gerne weiter.

Welche Kosten übernehmen die private Pflegepflichtversicherung und die Beihilfe?

  • Wenn Beamtinnen und Beamte pflegebedürftig sind und die häusliche Pflege durch Angehörige erfolgt erhalten sie eine Pauschalbeihilfe entsprechend des Pflegegrades.
    • PG1: –
    • PG2: 316 Euro
    • PG3: 545 Euro
    • PG4: 728 Euro
    • PG5: 901 Euro
  • Erfolgt die häusliche Pflege durch eine Pflegekraft oder teilstationäre Pflege gelten folgende Pauschalbeiträge:
    • PG1: –
    • PG2: 724 Euro
    • PG3: 1363 Euro
    • PG4: 1693 Euro
    • PG5: 2095 Euro
  • Ist der Bedienstete auf eine stationäre Pflege angewiesen gelten folgende Pauschalbeiträge:
    • PG1: Zuschuss von 125 Euro
    • PG2: In zugelassen Pflegeeinrichtungen gibt es keine Höchstgrenze.
    • PG3: In zugelassen Pflegeeinrichtungen gibt es keine Höchstgrenze.
    • PG4: In zugelassen Pflegeeinrichtungen gibt es keine Höchstgrenze.
    • PG5: In zugelassen Pflegeeinrichtungen gibt es keine Höchstgrenze.
  • Unterkunft und Verpflegung sind beihilfefähig. Es muss jedoch ein Eigenanteil gezahlt werden.

Pflegeversicherung

Auch Beamtinnen und Beamte benötigen eine Pflegepflichtversicherung. Die Pflegeversicherung und die private Krankenversicherung werden in der Regel zusammen abgeschlossen.

Im Pflegefall übernimmt die Pflegeversicherung nicht immer alle anfallenden Kosten. Damit Beamtinnen und Beamte die restlichen Kosten nicht aus eigener Tasche zahlen müssen, gibt es hier die Möglichkeit der privaten Pflegezusatzversicherung.

Die Leistungen der einzelnen Tarife können sehr unterschiedlich sein. Daher ist ein genauer Blick in die Bedingungen sehr wichtig. Einer unserer Experten hilft Ihnen sehr gerne weiter.

Welche Kosten übernehmen die private Pflegepflichtversicherung und die Beihilfe?

Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Häusliche Pflege durch Angehörige (Pauschalbeihilfe): 316 EUR 545 EUR 728 EUR 901 EUR
Häusliche Pflege durch Pflegekraft oder teilstationäre Pflege: 724 EUR 1.363 EUR 1.693 EUR 2.095 EUR
Stationäre Pflege: Zuschuss 125 EUR In zugelassenen Pflegeeinrichtungen ohne Höchstgrenze
Unterkunft / Verpflegung: Ja, abzüglich Eigenanteil
Stand: Januar 2023