Die Beihilfe Thüringen auf einen Blick

Die Bemessungssätze

Die Bemessungssätze in der Beihilfe Thüringen sind immer personenbezogen.

Als beihilfeberechtigte Person erhalten Beamtinnen und Beamte 50% Beihilfe vom Dienstherrn. Haben sie mehr als ein Kind, gibt es sogar 70% zu. Für den Rest wird eine private Krankenversicherung für Beamte benötigt.

Sobald Beamtinnen und Beamte in Pension gehen, ändert sich die Beihilfe, falls noch nicht geschehen, auf 70%.

Auch der Ehegatte / eingetragener Lebenspartner kann beihilfeberechtigt sein. Hier darf die Einkommensgrenze des Ehegatten/Lebenspartners 18.000 Euro aus dem VVKJ* nicht überschreiten.

Kinder sind ebenso beihilfeberechtigt und erhalten 80% Beihilfe. Voraussetzung ist allerdings, dass für das beihilfeberechtigte Kind noch Kindergeld/Familienzuschlag gezahlt wird.

*VVKJ: Vor-Vor-Kalenderjahr
Bild Beihilfeleistungen Beihilfe Thüringen

Falls Du eine Ausbildung bei der Polizei in Thüringen beginnst, dann benötigst Du eine Pflegepflichtversicherung und in der Regel auch eine Anwartschaftsversicherung. Weitere Informationen haben wir für Dich auf der Seite Pflegepflichtversicherung Polizei in Thüringen hinterlegt.

Auch für Lehramtsanwärter in Thüringen haben wir wichtige Informationen zusammen gestellt. Du findest das auf der Seite Krankenversicherung im Referendariat in Thüringen.

Leistungen der Beihilfe Thüringen

(Eine Kostendämpfungspauschale ist in der Beihilfe Thüringen aktuell nicht vorgesehen.
Alle Angaben auf dieser Seite beziehen sich auf die individuelle Beihilfe, alternativ gibt es in Thüringen auch die Möglichkeit der pauschalen Beihilfe.

Ambulante Behandlung

  • Ärztliche Behandlung sind bis zum Höchstsatz (3,5%) der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beihilfefähig.

  • Leistungen beim Heilpraktiker sind zum Mindestsatz des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker und mit den max. Regelhöchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte beihilfefähig.

  • Verordnungsfähige Medikamente sind bis zu den GKV-Festbeträgen erstattungsfähig.

  • Wie auch in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Beamtinnen und Beamte für Medikamente einen Eigenbeitrag von 10% zahlen. Der Mindestbeitrag liegt bei 5 Euro und der Höchstbeitrag bei 10 Euro.

  • Fahrtkosten (Beförderung) sind mit der niedrigsten Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel beihilfefähig. Allerdings gilt auch hier eine Eigenbeteiligung. Diese beträgt 10% (mind. 5 Euro, max. 10 Euro).

  • Gemäß Beihilfekatalog erhalten Bedienstete für Hilfsmittel die Höchstsätze. Auch hier gilt eine Eigenbeteiligung von 10% (mind. 5 Euro, max. 10 Euro).

  • Um die Zuzahlungen für Medikamente, Beförderung oder Hilfsmittel zu begrenzen, gibt es analog zur GKV eine Begrenzung von 2% der Dienstbezüge (oder Versorgungsbezüge/Rentenzahlbetrags). Bei chronisch Kranken sind es 1%. Dies muss die Beihilfestelle auf Antrag genehmigen.

  • Sehhilfen sind nur für Personen beihilfefähig, welche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

  • Es besteht zudem alle 4 Jahre ein Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen. Unterkunft und Verpflegung sind höchstens 21 Tage beihilfefähig (ohne An- und Abreise).

  • Sanatoriumsbehandlungen sind mit dem max. niedrigsten Satz der jeweiligen Einrichtung beihilfefähig. Die Eigenbeteiligung beläuft sich hier auf 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage je Kalenderjahr.

  • Heilkuren für aktive Bedienstete: Alle 4 Jahre für ärztliche Leistungen, Arznei- und Heilmittel. Unterbringungen und Verpflegung bis zu 26 Euro täglich für maximal 21 Tage (ohne An- und Abreise).

Die Leistungen der Beihilfe werden mit der richtigen privaten Krankenversicherung für Beamte perfekt ergänzt!

Zahnbehandlungen

  • Zahnärztliche Behandlungen sind bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte beihilfefähig.

  • Die Kieferorthopädischen Leistungen sind nur beihilfefähig, wenn die behandelte Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bei schweren Kieferanomalien, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erforderlich machen, gilt die Altersgrenze nicht.

  • Material- und Laborkosten bei Zahnersatz (unter anderem Edelmetalle und Keramik) sind nur zu 40 Prozent beihilfefähig.

  • Beihilfefähig sind auch 2 Implantate je Kiefer bzw. in bestimmten Fällen auch max. 4 Implantate je Kiefer.

  • Die Beihilfe Thüringen erstattet keine großen Brücken.

EINSCHRÄNKUNGEN FÜR BEAMTINNEN UND BEAMTE AUF WIDERRUF

Für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf sind Leistungen für den Zahnersatz während des Vorbereitungsdienstes nicht beihilfefähig. Eine Ausnahme besteht dann, wenn die beihilfeberechtigte Person zuvor mindestens 3 Jahre ununterbrochen im öffentlichen Dienst tätig gewesen ist, oder die zahnärztlichen Leistungen beruhen auf einem Unfall während der Ausbildung.

Die Beihilfeleistungen sind also deutlich höher als der Festkostenzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen. Allerdings sollten Beamtinnen und Beamte beim Abschluss einer PKV für Beamte auf den Eischluss eines guten Beihilfeergänzungstarifes achten. Einer unser BeamtenCircle Berater hilft gerne weiter.

Krankenhausbehandlungen

Die Aufwendungen für voll- und teilstationäre sowie vor- und nach- stationäre Krankenhausleistungen sind im folgenden Umfang beihilfefähig:

  • allgemeine Krankenhausleistungen,

  • gesondert berechnete wahlärztliche Leistungen – Chefarztbehandlung 
(Eigenbeteiligung: 25 Euro pro Aufenthaltstag im Krankenhaus) und

  • gesondert berechnete Unterkunft bis zur Höhe der Kosten eines Zweibettzimmers 
(Eigenbeteiligung: 7,50 Euro pro Aufenthaltstag im Krankenhaus).

Pflegeversicherung

Auch Beamtinnen und Beamte benötigen eine Pflegepflichtversicherung. Die Pflegeversicherung und die private Krankenversicherung werden in der Regel zusammen abgeschlossen.

Im Pflegefall übernimmt die Pflegeversicherung nicht immer alle anfallenden Kosten. Damit Beamtinnen und Beamte die restlichen Kosten nicht aus eigener Tasche zahlen müssen, gibt es hier die Möglichkeit der privaten Pflegezusatzversicherung.

Die Leistungen der einzelnen Tarife können sehr unterschiedlich sein. Daher ist ein genauer Blick in die Bedingungen sehr wichtig. Einer unserer Experten hilft Ihnen sehr gerne weiter.

Welche Kosten übernehmen die private Pflegepflichtversicherung und die Beihilfe?

  • Wenn Beamtinnen und Beamte pflegebedürftig sind und die häusliche Pflege durch Angehörige erfolgt erhalten sie eine Pauschalbeihilfe entsprechend des Pflegegrades.
    • PG1: –
    • PG2: 316 Euro
    • PG3: 545 Euro
    • PG4: 728 Euro
    • PG5: 901
  • Erfolgt die häusliche Pflege durch eine Pflegekraft oder teilstationäre Pflege gelten folgende Pauschalbeiträge: **
    • Stufe 0*: max. 231 Euro
    • Stufe I: max. 671 Euro (689 Euro*)
    • Stufe II: max. 1341 Euro (1341 Euro*)
    • Stufe III: max. 2012 Euro (2012 Euro*)
  • Ist der Bedienstete auf eine stationäre Pflege angewiesen gelten folgende Pauschalbeiträge:
    • PG1: Zuschuss von 125 Euro
    • PG2: 770 Euro
    • PG3: 1262 Euro
    • PG4: 1775 Euro
    • PG5: 2005 Euro
    • 100% für verbleibenden Kosten (inkl. Unterkunft/Verpflegung – abzgl. Eigenanteil)
* bei dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz
**Aktuelle Info’s zur Umsetzung PSG II liegen noch nicht vor

Pflegeversicherung

Auch Beamtinnen und Beamte benötigen eine Pflegepflichtversicherung. Die Pflegeversicherung und die private Krankenversicherung werden in der Regel zusammen abgeschlossen.

Im Pflegefall übernimmt die Pflegeversicherung nicht immer alle anfallenden Kosten. Damit Beamtinnen und Beamte die restlichen Kosten nicht aus eigener Tasche zahlen müssen, gibt es hier die Möglichkeit der privaten Pflegezusatzversicherung.

Die Leistungen der einzelnen Tarife können sehr unterschiedlich sein. Daher ist ein genauer Blick in die Bedingungen sehr wichtig. Einer unserer Experten hilft Ihnen sehr gerne weiter.

Welche Kosten übernehmen die private Pflegepflichtversicherung und die Beihilfe?

Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Häusliche Pflege durch Angehörige (Pauschalbeihilfe): 316 EUR 545 EUR 728 EUR 901 EUR
Häusliche Pflege durch Pflegekraft oder teilstationäre Pflege:** max. 231 EUR in Stufe 0*
max. 671 EUR (689 EUR*) in Stufe I
max. 1.341 EUR (1.341 EUR*) in Stufe II
max. 2.012 EUR (2.012 EUR*) in Stufe III
Stationäre Pflege: Zuschuss 125 EUR 770 EUR 1.262 EUR 1.775 EUR 2.005 EUR
zzgl. 100% für verbleibende Kosten (inkl. Unterkunft/Verpflegung abzüglich Eigenanteil)
* bei dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz
**Aktuelle Info’s zur Umsetzung PSG II liegen noch nicht vor
Stand: Januar 2023