Die Beihilfe Hessen auf einen Blick
Ihr Dienstherr ist nicht das Land Hessen? Wählen Sie einfach das für Sie zuständige Bundesland aus:
Beihilfe Bund | Beihilfe Baden-Württemberg | Beihilfe Bayern | Beihilfe Berlin | Beihilfe Brandenburg | Beihilfe Bremen | Beihilfe Hamburg | Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern | Beihilfe Niedersachsen | Beihilfe Nordrhein-Westfalen | Beihilfe Rheinland-Pfalz | Beihilfe Saarland | Beihilfe Sachsen | Beihilfe Sachsen-Anhalt | Beihilfe Schleswig-Holstein | Beihilfe Thüringen
Die Bemessungssätze
Die Bemessungssätze in der Beihilfe Hessen sind familienbezogen.
Für ambulante- und zahnärztliche Leistungen erhalten beihilfeberechtigte Person 50% Beihilfe vom Dienstherrn. Für stationäre Behandlungen sind es 65% Beihilfe. Für jedem berücksichtigungsfähigen Angehörigen gibt es weitere 5%. Sobald Beamtinnen und Beamte in Pension gehen, erhöht sich die Beihilfe um 10%. Für den Rest wird eine private Krankenversicherung für Beamte benötigt.
Die max. Bemessungsätze sind 70% für ambulante- und zahnärztliche Leistungen. Für stationäre Behandlungen sind es max. 85% Beihilfe.
Für Beamtenanwärter gelten folgende Beihilfesätze in Hessen : 70% ambulant/Zahn , 65% stationär
Auch der Ehegatte / eingetragener Lebenspartner kann beihilfeberechtigt sein. Hier darf die Einkommensgrenze des Ehegatten/Lebenspartners 21.816 Euro aus dem VVKJ* nicht überschreiten.
Kinder sind ebenso beihilfeberechtigt. Voraussetzung ist allerdings, dass für das beihilfeberechtigte Kind noch Kindergeld/Familienzuschlag gezahlt wird.
*VVKJ: Vor-Vor-Kalenderjahr
Falls Du eine Ausbildung bei der Polizei in Hessen beginnst, dann benötigst Du eine PKrankenversicherungg und in der Regel auch eine Anwartschaftsversicherung. Weitere Informationen haben wir für Dich auf der Seite Krankenversicherung Polizei in Hessen hinterlegt.
Auch für Lehramtsanwärter in Hessen haben wir wichtige Informationen zusammen gestellt. Du findest das auf der Seite Krankenversicherung im Referendariat in Hessen.
Leistungen der Beihilfe Hessen
(Eine Kostendämpfungspauschale ist in der Beihilfe Hessen aktuell nicht vorgesehen.)
Ambulante Behandlung
Die Leistungen der Beihilfe werden mit der richtigen privaten Krankenversicherung für Beamte perfekt ergänzt!
Zahnbehandlungen
Die Beihilfeleistungen sind also deutlich höher als der Festkostenzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen. Allerdings sollten Beamtinnen und Beamte beim Abschluss einer PKV für Beamte auf den Eischluss eines guten Beihilfeergänzungstarifes achten. Einer unser BeamtenCircle Berater hilft gerne weiter.
Krankenhausbehandlungen
Die Aufwendungen für voll- und teilstationäre sowie vor- und nach- stationäre Krankenhausleistungen sind im folgenden Umfang beihilfefähig:
Pflegeversicherung
Auch Beamtinnen und Beamte benötigen eine Pflegepflichtversicherung. Die Pflegeversicherung und die private Krankenversicherung werden in der Regel zusammen abgeschlossen.
Im Pflegefall übernimmt die Pflegeversicherung nicht immer alle anfallenden Kosten. Damit Beamtinnen und Beamte die restlichen Kosten nicht aus eigener Tasche zahlen müssen, gibt es hier die Möglichkeit der privaten Pflegezusatzversicherung.
Die Leistungen der einzelnen Tarife können sehr unterschiedlich sein. Daher ist ein genauer Blick in die Bedingungen sehr wichtig. Einer unserer Experten hilft Ihnen sehr gerne weiter.
Welche Kosten übernehmen die private Pflegepflichtversicherung und die Beihilfe?
- Wenn Beamtinnen und Beamte pflegebedürftig sind und die häusliche Pflege durch Angehörige erfolgt erhalten sie eine Pauschalbeihilfe entsprechend des Pflegegrades:
- PG1: –
- PG2: 316 Euro
- PG3: 545 Euro
- PG4: 728 Euro
- PG5: 901 Euro
- Erfolgt die häusliche Pflege durch eine Pflegekraft oder teilstationäre Pflege gelten folgende Pauschalbeiträge:
- PG1: –
- PG2: 689 Euro
- PG3: 1298 Euro
- PG4: 1612 Euro
- PG5: 1995 Euro
- Ist der Bedienstete auf eine stationäre Pflege angewiesen gelten folgende Pauschalbeiträge:
- PG1: Zuschuss von 125 Euro
- PG2: 770 Euro
- PG3: 1262 Euro
- PG4: 1775 Euro
- PG5: 2005 Euro
- Unterkunft und Verpflegung sind beihilfefähig. Es muss jedoch ein Eigenanteil gezahlt werden.
Pflegeversicherung
Auch Beamtinnen und Beamte benötigen eine Pflegepflichtversicherung. Die Pflegeversicherung und die private Krankenversicherung werden in der Regel zusammen abgeschlossen.
Im Pflegefall übernimmt die Pflegeversicherung nicht immer alle anfallenden Kosten. Damit Beamtinnen und Beamte die restlichen Kosten nicht aus eigener Tasche zahlen müssen, gibt es hier die Möglichkeit der privaten Pflegezusatzversicherung.
Die Leistungen der einzelnen Tarife können sehr unterschiedlich sein. Daher ist ein genauer Blick in die Bedingungen sehr wichtig. Einer unserer Experten hilft Ihnen sehr gerne weiter.
Welche Kosten übernehmen die private Pflegepflichtversicherung und die Beihilfe?
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
---|---|---|---|---|---|
Häusliche Pflege durch Angehörige (Pauschalbeihilfe): | – | 316 EUR | 545 EUR | 728 EUR | 901 EUR |
Häusliche Pflege durch Pflegekraft oder teilstationäre Pflege: | – | 689 EUR | 1.298 EUR | 1.612 EUR | 1.995 EUR |
Stationäre Pflege: | Zuschuss 125 EUR | 770 EUR | 1.262 EUR | 1.775 EUR | 2.005 EUR |
Unterkunft / Verpflegung: | Ja, abzüglich Eigenanteil |