Die Beihilfe Hessen auf einen Blick

Die Bemessungssätze

Die Bemessungssätze in der Beihilfe Hessen sind familienbezogen.

Für ambulante- und zahnärztliche Leistungen erhalten beihilfeberechtigte Person 50% Beihilfe vom Dienstherrn. Für stationäre Behandlungen sind es 65% Beihilfe. Für jedem berücksichtigungsfähigen Angehörigen gibt es weitere 5%. Sobald Beamtinnen und Beamte in Pension gehen, erhöht sich die Beihilfe um 10%. Für den Rest wird eine private Krankenversicherung für Beamte benötigt.

Die max. Bemessungsätze sind 70% für ambulante- und zahnärztliche Leistungen. Für stationäre Behandlungen sind es max. 85% Beihilfe.

Für Beamtenanwärter gelten folgende Beihilfesätze in Hessen : 70% ambulant/Zahn , 65% stationär

Auch der Ehegatte / eingetragener Lebenspartner kann beihilfeberechtigt sein. Hier darf die Einkommensgrenze des Ehegatten/Lebenspartners 21.816 Euro aus dem VVKJ* nicht überschreiten.
Kinder sind ebenso beihilfeberechtigt. Voraussetzung ist allerdings, dass für das beihilfeberechtigte Kind noch Kindergeld/Familienzuschlag gezahlt wird.

*VVKJ: Vor-Vor-Kalenderjahr
Bild Beihilfeleistungen Beihilfe Hessen

Falls Du eine Ausbildung bei der Polizei in Hessen beginnst, dann benötigst Du eine PKrankenversicherungg und in der Regel auch eine Anwartschaftsversicherung. Weitere Informationen haben wir für Dich auf der Seite Krankenversicherung Polizei in Hessen hinterlegt.

Auch für Lehramtsanwärter in Hessen haben wir wichtige Informationen zusammen gestellt. Du findest das auf der Seite Krankenversicherung im Referendariat in Hessen.

Leistungen der Beihilfe Hessen

(Eine Kostendämpfungspauschale ist in der Beihilfe Hessen aktuell nicht vorgesehen.)

Ambulante Behandlung

  • Ärztliche Behandlung sind bis zum Höchstsatz (3,5%) der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beihilfefähig.

  • Leistungen beim Heilpraktiker sind bis zum Höchstsatz gemäß den Verträgen mit den Heilpraktikerverbänden beihilfefähig.

  • Verordnungsfähige Medikamente sind bis zu den GKV-Festbeträgen erstattungsfähig.

  • Wie auch in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Beamtinnen und Beamte für Medikamente einen Eigenbeitrag von 10% zahlen. Der Mindestbeitrag liegt bei 5 Euro und der Höchstbeitrag bei 10 Euro.

  • Fahrtkosten (Beförderung) sind mit der niedrigsten Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel beihilfefähig. Allerdings gilt auch hier eine Eigenbeteiligung. Diese beträgt 10 Euro je Fahrt.

  • Gemäß Beihilfekatalog erhalten Bedienstete für Hilfsmittel die Höchstsätze. Auch hier gilt eine Eigenbeteiligung von 10% (mind. 5 Euro, max. 10 Euro).

  • Aufwendungen für Brillen sind – einschließlich Handwerksleistung -, jedoch ohne Brillenfassung, bis zu folgenden Höchstbeträgen beihilfefähig.

  • Es besteht zudem alle 4 Jahre ein Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen. Unterkunft und Verpflegung sind höchstens 21 Tage beihilfefähig (ohne An- und Abreise).

  • Sanatoriumsbehandlungen sind mit dem max. niedrigsten Satz der jeweiligen Einrichtung beihilfefähig.

  • Aufwendungen für eine Heilkur wegen derselben Krankheit sind alle vier Jahre für im aktiven Dienst Bedienstete beihilfefähig.  Unterkunft und Verpflegung sind für höchstens 23 Tage – einschließlich des An- und Abreisetages bis zu 16,– Euro täglich beihilfefähig.

Die Leistungen der Beihilfe werden mit der richtigen privaten Krankenversicherung für Beamte perfekt ergänzt!

Zahnbehandlungen

  • Zahnärztliche Behandlungen sind bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte beihilfefähig.

  • Die Kieferorthopädischen Leistungen sind nur beihilfefähig, wenn die behandelte Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bei schweren Kieferanomalien, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erforderlich machen, gilt die Altersgrenze nicht.

  • Material- und Laborkosten bei Zahnersatz (unter anderem Edelmetalle und Keramik) sind nur zu 50 Prozent beihilfefähig.

  • Zahnersatz ist beihilfefähig, auch während der Anwärterzeit.

  • Beihilfefähig sind auch 2 Implantate je Kiefer bzw. in bestimmten Fällen auch mehr.

Die Beihilfeleistungen sind also deutlich höher als der Festkostenzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen. Allerdings sollten Beamtinnen und Beamte beim Abschluss einer PKV für Beamte auf den Eischluss eines guten Beihilfeergänzungstarifes achten. Einer unser BeamtenCircle Berater hilft gerne weiter.

Krankenhausbehandlungen

Die Aufwendungen für voll- und teilstationäre sowie vor- und nach- stationäre Krankenhausleistungen sind im folgenden Umfang beihilfefähig:

  • allgemeine Krankenhausleistungen,

  • gesondert berechnete wahlärztliche Leistungen – Chefarztbehandlung (Eigenbeteiligung: Gehaltsabzug von 18,90 Euro monatlich) und

  • gesondert berechnete Unterkunft bis zur Höhe der Kosten eines Zweibettzimmers 
(Eigenbeteiligung: 16,00 Euro pro Aufenthaltstag im Krankenhaus).

Pflegeversicherung

Auch Beamtinnen und Beamte benötigen eine Pflegepflichtversicherung. Die Pflegeversicherung und die private Krankenversicherung werden in der Regel zusammen abgeschlossen.

Im Pflegefall übernimmt die Pflegeversicherung nicht immer alle anfallenden Kosten. Damit Beamtinnen und Beamte die restlichen Kosten nicht aus eigener Tasche zahlen müssen, gibt es hier die Möglichkeit der privaten Pflegezusatzversicherung.

Die Leistungen der einzelnen Tarife können sehr unterschiedlich sein. Daher ist ein genauer Blick in die Bedingungen sehr wichtig. Einer unserer Experten hilft Ihnen sehr gerne weiter.

Welche Kosten übernehmen die private Pflegepflichtversicherung und die Beihilfe?

  • Wenn Beamtinnen und Beamte pflegebedürftig sind und die häusliche Pflege durch Angehörige erfolgt erhalten sie eine Pauschalbeihilfe entsprechend des Pflegegrades:
    • PG1: –
    • PG2: 316 Euro
    • PG3: 545 Euro
    • PG4: 728 Euro
    • PG5: 901 Euro
  • Erfolgt die häusliche Pflege durch eine Pflegekraft oder teilstationäre Pflege gelten folgende Pauschalbeiträge:
    • PG1: –
    • PG2: 689 Euro
    • PG3: 1298 Euro
    • PG4: 1612 Euro
    • PG5: 1995 Euro
  • Ist der Bedienstete auf eine stationäre Pflege angewiesen gelten folgende Pauschalbeiträge:
    • PG1: Zuschuss von 125 Euro
    • PG2: 770 Euro
    • PG3: 1262 Euro
    • PG4: 1775 Euro
    • PG5: 2005 Euro
  • Unterkunft und Verpflegung sind beihilfefähig. Es muss jedoch ein Eigenanteil gezahlt werden.

Pflegeversicherung

Auch Beamtinnen und Beamte benötigen eine Pflegepflichtversicherung. Die Pflegeversicherung und die private Krankenversicherung werden in der Regel zusammen abgeschlossen.

Im Pflegefall übernimmt die Pflegeversicherung nicht immer alle anfallenden Kosten. Damit Beamtinnen und Beamte die restlichen Kosten nicht aus eigener Tasche zahlen müssen, gibt es hier die Möglichkeit der privaten Pflegezusatzversicherung.

Die Leistungen der einzelnen Tarife können sehr unterschiedlich sein. Daher ist ein genauer Blick in die Bedingungen sehr wichtig. Einer unserer Experten hilft Ihnen sehr gerne weiter.

Welche Kosten übernehmen die private Pflegepflichtversicherung und die Beihilfe?

Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Häusliche Pflege durch Angehörige (Pauschalbeihilfe): 316 EUR 545 EUR 728 EUR 901 EUR
Häusliche Pflege durch Pflegekraft oder teilstationäre Pflege: 689 EUR 1.298 EUR 1.612 EUR 1.995 EUR
Stationäre Pflege: Zuschuss 125 EUR 770 EUR 1.262 EUR 1.775 EUR 2.005 EUR
Unterkunft / Verpflegung: Ja, abzüglich Eigenanteil
Stand: Januar 2023