Die Beihilfe Bremen auf einen Blick

Die Bemessungssätze

iDie Bemessungssätze in der Beihilfe Bremen sind immer personenbezogen.

Als beihilfeberechtigte Person erhalten Beamtinnen und Beamte 50% Beihilfe vom Dienstherrn. Haben sie mehr als ein Kind, gibt es sogar 70%.
Ausnahme: wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind gibt es in der Elternzeit auch 70% bei nur einem Kind.
Für den Rest wird eine private Krankenversicherung für Beamte benötigt.

Sobald Beamtinnen und Beamte in Pension gehen, ändert sich die Beihilfe, falls noch nicht geschehen, auf 60 – 80 %.
Auch der Ehegatte / eingetragener Lebenspartner kann beihilfeberechtigt sein. Hier darf die Einkommensgrenze des Ehegatten/Lebenspartners 12.000 Euro aus dem VVKJ* nicht überschreiten.

Kinder sind ebenso beihilfeberechtigt und erhalten 80% Beihilfe. Voraussetzung ist allerdings, dass für das beihilfeberechtigte Kind noch Kindergeld/Familienzuschlag gezahlt wird.

*VVKJ: Vor-Vor-Kalenderjahr
Bild Beihilfeleistungen Beihilfe Bremen

Falls Du eine Ausbildung bei der Polizei in Bremen beginnst, dann benötigst Du eine Pflegepflichtversicherung und in der Regel auch eine Anwartschaftsversicherung. Weitere Informationen haben wir für Dich auf der Seite Pflegepflichtversicherung Polizei in Bremen hinterlegt.

Auch für Lehramtsanwärter in Baden Württemberg haben wir wichtige Informationen zusammen gestellt. Du findest das auf der Seite Krankenversicherung im Referendariat in Bremen.

Leistungen der Beihilfe Bremen

Die Kostendämpfungspauschale
Bei der Kostendämpfungspauschale handelt es sich um einen pauschal festgelegten Eigenanteil, den der Beihilfeberechtigte für sich und seine beihilfeberechtigten Angehörigen selbst zu tragen hat. Die Pauschale ist abhängig vom Bemessungssatz:
100 Euro bei 50 %-Beihilfe
80 Euro bei 60 %-Beihilfe
70 Euro bei 70 %-Beihilfe
Alle Angaben auf dieser Seite beziehen sich auf die individuelle Beihilfe, alternativ gibt es in Bremen auch die Möglichkeit der pauschalen Beihilfe.

Ambulante Behandlung

  • Ärztliche Behandlung sind bis zum Höchstsatz (3,5%) der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beihilfefähig.

  • Verordnungsfähige Medikamente sind bis zu den GKV-Festbeträgen erstattungsfähig.

  • Wie auch in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Beamtinnen und Beamte für Medikamente einen Eigenbeitrag zahlen. Dieser beträgt 6 Euro für jedes verordnete Arznei- und Verbandmittel, jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels selbst.

  • Fahrtkosten (Beförderung) sind mit der niedrigsten Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel beihilfefähig.

  • Gemäß Beihilfekatalog erhalten Bedienstete für Hilfsmittel die Höchstsätze. Auch hier gilt eine Eigenbeteiligung von 10% (mind. 5 Euro, max. 10 Euro).

  • Beihilfefähig sind Sehhilfen ausschließlich für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

  • Es besteht zudem alle 4 Jahre ein Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen. Unterkunft und Verpflegung sind höchstens 21 Tage beihilfefähig (ohne An- und Abreise).

  • Sanatoriumsbehandlungen sind mit dem max. niedrigsten Satz der jeweiligen Einrichtung beihilfefähig.

  • Heilkuren: Unterbringung und Verpflegung bis zu 16 Euro täglich für höchstens 23 Tage – einschließlich der Reisetage sind alle 4 Jahre beihilfefähig. Besonderheit: Auch für Versorgungsempfänger aufgrund von Dienstunfähigkeit, wenn eine Kur zur Wiederherstellung der Dienstfähigkeit führt.

Die Leistungen der Beihilfe Bremen werden mit der richtigen privaten Krankenversicherung für Beamte perfekt ergänzt!

Zahnbehandlungen

  • Zahnärztliche Behandlungen sind bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte beihilfefähig.

  • Die Kieferorthopädischen Leistungen sind nur beihilfefähig, wenn die behandelte Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bei schweren Kieferanomalien, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erforderlich machen, gilt die Altersgrenze nicht.

  • Material- und Laborkosten bei Zahnersatz (unter anderem Edelmetalle und Keramik) sind nur zu 60 Prozent beihilfefähig.

  • Für Zahnersatz gibt es eine Wartezeit von 1 Jahr und ist während dieser Zeit nicht beihilfefähig.

  • Beihilfefähig sind auch 2 Implantate je Kiefer bzw. in bestimmten Fällen auch max. 4 Implantate je Kiefer.

Die Beihilfeleistungen sind also deutlich höher als der Festkostenzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen. Allerdings sollten Beamtinnen und Beamte beim Abschluss einer PKV für Beamte auf den Eischluss eines guten Beihilfeergänzungstarifes achten. Einer unser BeamtenCircle Berater hilft gerne weiter.

Krankenhausbehandlungen

Beihilfefähig sind ausschließlich die allgemeine Krankenhausleistungen. Einen Selbstbehalt muss der Beamte hier nicht zahlen.

Pflegeversicherung

Auch Beamtinnen und Beamte benötigen eine Pflegepflichtversicherung. Die Pflegeversicherung und die private Krankenversicherung werden in der Regel zusammen abgeschlossen.

Im Pflegefall übernimmt die Pflegeversicherung nicht immer alle anfallenden Kosten. Damit Beamtinnen und Beamte die restlichen Kosten nicht aus eigener Tasche zahlen müssen, gibt es hier die Möglichkeit der privaten Pflegezusatzversicherung.

Die Leistungen der einzelnen Tarife können sehr unterschiedlich sein. Daher ist ein genauer Blick in die Bedingungen sehr wichtig. Einer unserer Experten hilft Ihnen sehr gerne weiter.

Welche Kosten übernehmen die private Pflegepflichtversicherung und die Beihilfe?

  • Wenn Beamtinnen und Beamte pflegebedürftig sind und die häusliche Pflege durch Angehörige erfolgt erhalten sie eine Pauschalbeihilfe entsprechend des Pflegegrades:
    • PG1: –
    • PG2: 316 Euro
    • PG3: 545 Euro
    • PG4: 728 Euro
    • PG5: 901 Euro
  • Erfolgt die häusliche Pflege durch eine Pflegekraft oder teilstationäre Pflege gelten folgende Pauschalbeiträge:
    • PG1: –
    • PG2: 689 Euro
    • PG3: 1298 Euro
    • PG4: 1612 Euro
    • PG5: 1995 Euro
  • Ist der Bedienstete auf eine stationäre Pflege angewiesen gelten folgende Pauschalbeiträge:
    • PG1: Zuschuss von 125 Euro
    • PG2: 770 Euro
    • PG3: 1262 Euro
    • PG4: 1775 Euro
    • PG5: 2005 Euro
  • Unterkunft und Verpflegung sind beihilfefähig. Es muss jedoch ein Eigenanteil gezahlt werden.

Pflegeversicherung

Auch Beamtinnen und Beamte benötigen eine Pflegepflichtversicherung. Die Pflegeversicherung und die private Krankenversicherung werden in der Regel zusammen abgeschlossen.

Im Pflegefall übernimmt die Pflegeversicherung nicht immer alle anfallenden Kosten. Damit Beamtinnen und Beamte die restlichen Kosten nicht aus eigener Tasche zahlen müssen, gibt es hier die Möglichkeit der privaten Pflegezusatzversicherung.

Die Leistungen der einzelnen Tarife können sehr unterschiedlich sein. Daher ist ein genauer Blick in die Bedingungen sehr wichtig. Einer unserer Experten hilft Ihnen sehr gerne weiter.

Welche Kosten übernehmen die private Pflegepflichtversicherung und die Beihilfe?

Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Häusliche Pflege durch Angehörige (Pauschalbeihilfe): 316 EUR 545 EUR 728 EUR 901 EUR
Häusliche Pflege durch Pflegekraft oder teilstationäre Pflege: 689 EUR 1.298 EUR 1.612 EUR 1.995 EUR
Stationäre Pflege: Zuschuss 125 EUR 770 EUR 1.262 EUR 1.775EUR 2.005 EUR
Unterkunft / Verpflegung: Ja, abzüglich Eigenanteil
Stand: Januar 2023