Die Beihilfe Rheinland-Pfalz auf einen Blick

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Die Bemessungssätze

Die Bemessungssätze in der Beihilfe Rheinland-Pfalz sind immer personenbezogen.

Als beihilfeberechtigte Person erhalten Beamtinnen und Beamte 50% Beihilfe vom Dienstherrn. Haben sie mehr als ein Kind, gibt es sogar 70% zu. Für den Rest wird eine private Krankenversicherung für Beamte benötigt.

Sobald Beamtinnen und Beamte in Pension gehen, ändert sich die Beihilfe, falls noch nicht geschehen, auf 70%.

Auch der Ehegatte / eingetragener Lebenspartner kann beihilfeberechtigt sein. Hier gibt es jedoch eine Einkommensgrenze zu beachten:

  • 17.000 Euro aus dem Vorvorkalenderjahr für Eheschließungen bzw. Begründung von Lebenspartnerschaften nach dem 31.12.2011
  • 20.450 Euro aus dem Vorvorkalenderjahr für Eheschließungen bzw. Begründung von Lebenspartnerschaften vor dem 01.01.2012

Kinder sind ebenso beihilfeberechtigt und erhalten 80% Beihilfe. Voraussetzung ist allerdings, dass für das beihilfeberechtigte Kind noch Kindergeld/Familienzuschlag gezahlt wird.

Bild Beihilfeleistungen - Beihilfe Rheinland-Pfalz

Falls Du eine Ausbildung bei der Polizei in Rheinland-Pfalz beginnst, dann benötigst Du eine Krankenversicherung und in der Regel auch eine Anwartschaftsversicherung. Weitere Informationen haben wir für Dich auf der Seite KrankenKrankenversicherung Polizei in Rheinland-Pfalz hinterlegt.

Auch für Lehramtsanwärter in Rheinland-Pfalz haben wir wichtige Informationen zusammen gestellt. Du findest das auf der Seite Krankenversicherung im Referendariat in Rheinland-Pfalz.

Leistungen der Beihilfe Rheinland-Pfalz

Die Kostendämpfungspauschale
Bei der Kostendämpfungspauschale handelt es sich um einen pauschal festgelegten Eigenanteil, den der Beihilfeberechtigte für sich und seine beihilfeberechtigten Angehörigen selbst zu tragen hat. Abhängig von der Besoldungsgruppe sind es 100 Euro – 750 Euro je Kalenderjahr.

Ambulante Behandlung

  • Ärztliche Behandlung sind bis zum Höchstsatz (3,5%) der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beihilfefähig.

  • Leistungen beim Heilpraktiker sind bis zum Höchstsatz gemäß den Verträgen mit den Heilpraktikerverbänden beihilfefähig.

  • Verordnungsfähige Medikamente sind bis zu den GKV-Festbeträgen beihilfefähig.

  • Fahrtkosten (Beförderung) sind mit der niedrigsten Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel beihilfefähig.

  • Gemäß Beihilfekatalog erhalten Bedienstete für Hilfsmittel die Höchstsätze.

  • Für die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Brillen gelten – einschließlich Brillengestell und Handwerksleistung – die Höchstbeträge.

  • Es besteht zudem alle 4 Jahre ein Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen. Unterkunft und Verpflegung sind höchstens 23 Tage beihilfefähig (inkl. An- und Abreise).

  • Sanatoriumsbehandlungen sind mit dem max. niedrigsten Satz der jeweiligen Einrichtung beihilfefähig.

  • Kuren: Für aktive Beamte sind alle 4 Jahre ärztliche Leistungen, Arznei- und Verbandmaterial beihilfefähig. Für Unterbringung und Verpflegung gibt es bis zu 16 Euro täglich.

Die Leistungen der Beihilfe werden mit der richtigen privaten Krankenversicherung für Beamte perfekt ergänzt!

Zahnbehandlungen

  • Zahnärztliche Behandlungen sind bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte beihilfefähig.

  • Die Kieferorthopädischen Leistungen sind beihilfefähig, wenn nach einer zahnärztlichen oder kieferorthopädischen Bescheinigung die Behandlung zur Herstellung der Kaufähigkeit oder zur Verhütung einer Krankheit notwendig ist

  • Material- und Laborkosten bei Zahnersatz (unter anderem Edelmetalle und Keramik) sind nur zu 60 Prozent beihilfefähig.

  • Für Zahnersatz gibt es eine Wartezeit von 1 Jahr und ist während dieser Zeit nicht beihilfefähig.

  • Beihilfefähig sind max. 2 Implantate je Kiefer bzw. in bestimmten Fällen auch max. 4-6 Implantate je Kiefer.

Die Beihilfeleistungen sind also deutlich höher als der Festkostenzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen. Allerdings sollten Beamtinnen und Beamte beim Abschluss einer PKV für Beamte auf den Eischluss eines guten Beihilfeergänzungstarifes achten. Einer unser BeamtenCircle Berater hilft gerne weiter.

Krankenhausbehandlungen

Die Aufwendungen für voll- und teilstationäre sowie vor- und nach- stationäre Krankenhausleistungen sind im folgenden Umfang beihilfefähig:

  • allgemeine Krankenhausleistungen,

  • gesondert berechnete wahlärztliche Leistungen – Chefarztbehandlung (Eigenbeteiligung: 26,00 Euro monatlicher Gehaltsabzug) und

  • gesondert berechnete Unterkunft bis zur Höhe der Kosten eines Zweibettzimmers
(Eigenbeteiligung: 12,00 Euro pro Aufenthaltstag im Krankenhaus).

Pflegeversicherung

Auch Beamtinnen und Beamte benötigen eine Pflegepflichtversicherung. Die Pflegeversicherung und die private Krankenversicherung werden in der Regel zusammen abgeschlossen.

Im Pflegefall übernimmt die Pflegeversicherung nicht immer alle anfallenden Kosten. Damit Beamtinnen und Beamte die restlichen Kosten nicht aus eigener Tasche zahlen müssen, gibt es hier die Möglichkeit der privaten Pflegezusatzversicherung.

Die Leistungen der einzelnen Tarife können sehr unterschiedlich sein. Daher ist ein genauer Blick in die Bedingungen sehr wichtig. Einer unserer Experten hilft Ihnen sehr gerne weiter.

Welche Kosten übernehmen die private Pflegepflichtversicherung und die Beihilfe?

  • Wenn Beamtinnen und Beamte pflegebedürftig sind und die häusliche Pflege durch Angehörige erfolgt erhalten sie eine Pauschalbeihilfe entsprechend des Pflegegrades.
    • PG1: –
    • PG2: 316 Euro
    • PG3: 545 Euro
    • PG4: 728 Euro
    • PG5: 901 Euro
  • Erfolgt die häusliche Pflege durch eine Pflegekraft oder teilstationäre Pflege gelten folgende Pauschalbeiträge:
    • PG1: Zuschuss 125 Euro
    • PG2: 689 Euro
    • PG3: 1298 Euro
    • PG4: 1612 Euro
    • PG5: 1995 Euro
    • Darüber hinaus abzgl. besoldungsabhängigem Eigenanteil
  • Ist der Bedienstete auf eine stationäre Pflege angewiesen gelten folgende Pauschalbeiträge:
    • Maximale Pflegesätze in den von den Pflegekassen zugelassenen Pflegeeinrichtungen. Zzgl. 100% für verbleibende Kosten (inkl. Unterkunft/Verpflegung abzüglich Eigenanteil)

Pflegeversicherung

Auch Beamtinnen und Beamte benötigen eine Pflegepflichtversicherung. Die Pflegeversicherung und die private Krankenversicherung werden in der Regel zusammen abgeschlossen.

Im Pflegefall übernimmt die Pflegeversicherung nicht immer alle anfallenden Kosten. Damit Beamtinnen und Beamte die restlichen Kosten nicht aus eigener Tasche zahlen müssen, gibt es hier die Möglichkeit der privaten Pflegezusatzversicherung.

Die Leistungen der einzelnen Tarife können sehr unterschiedlich sein. Daher ist ein genauer Blick in die Bedingungen sehr wichtig. Einer unserer Experten hilft Ihnen sehr gerne weiter.

Welche Kosten übernehmen die private Pflegepflichtversicherung und die Beihilfe Rheinland-Pfalz?

Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Häusliche Pflege durch Angehörige (Pauschalbeihilfe): 316 EUR 545 EUR 728 EUR 901 EUR
Häusliche Pflege durch Pflegekraft oder teilstationäre Pflege: Zuschuss 125 EUR 689 EUR 1.298 EUR 1.612 EUR 1.995 EUR
darüber hinaus abzgl. besoldungsabhängigem Eigenanteil
Stationäre Pflege: max. Pflegesätze in den von den Pflegekassen zugelassenen Pflegeeinrichtungen zzgl. 100% für verbleibende Kosten (inkl. Unterkunft/Verpflegung abzüglich Eigenanteil)
Stand: Januar 2023