Die Beihilfe Nordrhein-Westfalen auf einen Blick

Ihr Dienstherr ist nicht das Land Nordrhein-Westfalen? Wählen Sie einfach das für Sie zuständige Bundesland aus:
Beihilfe Bund  |  Beihilfe Baden-Württemberg  |  Beihilfe Bayern  |  Beihilfe Berlin  |  Beihilfe Brandenburg  |  Beihilfe Bremen  |  Beihilfe Hamburg  |  Beihilfe Hessen  |  Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern  |  Beihilfe Niedersachsen  |  Beihilfe Rheinland-Pfalz  |  Beihilfe Saarland  |  Beihilfe Sachsen  |  Beihilfe Sachsen-Anhalt  |  Beihilfe Schleswig-Holstein |  Beihilfe Thüringen

Die Bemessungssätze

Die Bemessungssätze in der Beihilfe Nordrhein-Westfalen sind immer personenbezogen.

Als beihilfeberechtigte Person erhalten Beamtinnen und Beamte 50% Beihilfe vom Dienstherrn. Haben sie mehr als ein Kind, gibt es sogar 70% zu. Für den Rest wird eine private Krankenversicherung für Beamte benötigt.

Auch der Ehegatte / eingetragener Lebenspartner kann beihilfeberechtigt sein. Hier darf die Einkommensgrenze des Ehegatten/Lebenspartners 21.071 Euro aus dem VKJ* nicht überschreiten.
Kinder sind ebenso beihilfeberechtigt und erhalten 80% Beihilfe. Voraussetzung ist allerdings, dass für das beihilfeberechtigte Kind noch Kindergeld/Familienzuschlag gezahlt wird.

*VKJ: Vor-Kalenderjahr
Bild Beihilfeleistungen - Beihilfe Nordrhein-Westfalen

Falls Du eine Ausbildung bei der Polizei in Nordrhein-Westfahlen beginnst, dann benötigst Du eine Pflegepflichtversicherung und in der Regel auch eine Anwartschaftsversicherung. Weitere Informationen haben wir für Dich auf der Seite Pflegepflichtversicherung Polizei in Nordrhein-Westfahlen hinterlegt.

Auch für Lehramtsanwärter in Nordrhein-Westfahlen haben wir wichtige Informationen zusammen gestellt. Du findest das auf der Seite Krankenversicherung im Referendariat in Nordrhein-Westfahlen.

Leistungen der Beihilfe Nordrhein-Westfalen

Die Kostendämpfungspauschale
Bei der Kostendämpfungspauschale handelt es sich um einen pauschal festgelegten Eigenanteil, den der Beihilfeberechtigte für sich und seine beihilfeberechtigten Angehörigen selbst zu tragen hat. Abhängig von der Besoldungsgruppe sind es 150 Euro – 750 Euro je Kalenderjahr.

Ambulante Behandlung

  • Ärztliche Behandlung sind bis zum Höchstsatz (3,5%) der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beihilfefähig.

  • Leistungen beim Heilpraktiker sind bis zum Höchstsatz gemäß den Verträgen mit den Heilpraktikerverbänden beihilfefähig.

  • Verordnungsfähige Medikamente sind bis zu den GKV-Festbeträgen beihilfefähig.

  • Fahrtkosten (Beförderung) sind mit der niedrigsten Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel beihilfefähig.

  • Gemäß Beihilfekatalog erhalten Bedienstete für Hilfsmittel die Höchstsätze.

  • Brillengläser sind bis max 250 EUR alle 3 Jahre, Brillenfassungen bis 70 EUR und Kontaktlinsen sind bis 170 EUR je Auge alle 2 Jahre in den Leistungen der Beihilfe enthalten.

  • Die Belastungsgrenze für die Kostendämpfungspauschale, Krankenhaus, sowie Material und Laborkosten (Zahnersatz) beträgt 2% der Dienstbezüge (oder Versorgungsbezüge/Rentenzahlbetrags).

  • Beamtinnen und Beamte haben zudem alle 4 Jahre Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen. Unterkunft und Verpflegung sind höchstens 21 Tage beihilfefähig (ohne An- und Abreise).

  • Sanatoriumsbehandlungen sind mit dem max. niedrigsten Satz der jeweiligen Einrichtung beihilfefähig.

  • Kuren: Beihilfefähig sind alle 4 Jahre ärztliche Leistungen, Arznei- und Verbandmaterial. Unterbringung und Verpflegung bis zu 60 Euro täglich für maximal 23 Tage (einschließlich der Reisetage). Dies gilt auch für Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Angehörige.

Die Leistungen der Beihilfe Nordrhein-Westfalen werden mit der richtigen privaten Krankenversicherung für Beamte perfekt ergänzt!

Zahnbehandlungen

  • Zahnärztliche Behandlungen sind bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte beihilfefähig.

  • Die Kieferorthopädischen Leistungen sind nur beihilfefähig, wenn die behandelte Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bei schweren Kieferanomalien, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erforderlich machen, gilt die Altersgrenze nicht.

  • Material- und Laborkosten bei Zahnersatz (unter anderem Edelmetalle und Keramik) sind nur zu 70 Prozent beihilfefähig.

  • Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch die implantologische Leistungen beihilfefähig.

Die Beihilfeleistungen sind also deutlich höher als der Festkostenzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen. Allerdings sollten Beamtinnen und Beamte beim Abschluss einer PKV für Beamte auf den Eischluss eines guten Beihilfeergänzungstarifes achten. Einer unser BeamtenCircle Berater hilft gerne weiter.

Krankenhausbehandlungen

Die Aufwendungen für voll- und teilstationäre sowie vor- und nach- stationäre Krankenhausleistungen sind im folgenden Umfang beihilfefähig:

  • allgemeine Krankenhausleistungen,

  • gesondert berechnete wahlärztliche Leistungen – Chefarztbehandlung (Eigenbeteiligung: 10,00 Euro pro Aufenthaltstag im Krankenhaus, maximal 30 Tage im Kalenderjahr) und

  • gesondert berechnete Unterkunft bis zur Höhe der Kosten eines Zweibettzimmers
(Eigenbeteiligung: 15 Euro pro Aufenthaltstag im Krankenhaus für maximal 30 Tage im Kalenderjahr).

Pflegeversicherung

Auch Beamtinnen und Beamte benötigen eine Pflegepflichtversicherung. Die Pflegeversicherung und die private Krankenversicherung werden in der Regel zusammen abgeschlossen.

Im Pflegefall übernimmt die Pflegeversicherung nicht immer alle anfallenden Kosten. Damit Beamtinnen und Beamte die restlichen Kosten nicht aus eigener Tasche zahlen müssen, gibt es hier die Möglichkeit der privaten Pflegezusatzversicherung.

Die Leistungen der einzelnen Tarife können sehr unterschiedlich sein. Daher ist ein genauer Blick in die Bedingungen sehr wichtig. Einer unserer Experten hilft Ihnen sehr gerne weiter.

Welche Kosten übernehmen die private Pflegepflichtversicherung und die Beihilfe?

  • Wenn Beamtinnen und Beamte pflegebedürftig sind und die häusliche Pflege durch Angehörige erfolgt erhalten sie eine Pauschalbeihilfe entsprechend des Pflegegrades:
    • PG1: –
    • PG2: 316 Euro
    • PG3: 545 Euro
    • PG4: 878 Euro
    • PG5: 1141 Euro
  • Erfolgt die häusliche Pflege durch eine Pflegekraft oder teilstationäre Pflege gelten folgende Pauschalbeiträge:
    • PG1: –
    • PG2: 689 Euro
    • PG3: 1298 Euro
    • PG4: 1612 Euro
    • PG5: 1995 Euro
  • Ist der Bedienstete auf eine stationäre Pflege angewiesen gelten folgende Pauschalbeiträge:
    • PG1: Zuschuss von 125 Euro
    • PG2: 770 Euro
    • PG3: 1262 Euro
    • PG4: 1775 Euro
    • PG5: 2005 Euro
  • Unterkunft und Verpflegung sind beihilfefähig. Es muss jedoch eine Eigenbeteiligung bezahlt werden.

Pflegeversicherung

Auch Beamtinnen und Beamte benötigen eine Pflegepflichtversicherung. Die Pflegeversicherung und die private Krankenversicherung werden in der Regel zusammen abgeschlossen.

Im Pflegefall übernimmt die Pflegeversicherung nicht immer alle anfallenden Kosten. Damit Beamtinnen und Beamte die restlichen Kosten nicht aus eigener Tasche zahlen müssen, gibt es hier die Möglichkeit der privaten Pflegezusatzversicherung.

Die Leistungen der einzelnen Tarife können sehr unterschiedlich sein. Daher ist ein genauer Blick in die Bedingungen sehr wichtig. Einer unserer Experten hilft Ihnen sehr gerne weiter.

Welche Kosten übernehmen die private Pflegepflichtversicherung und die Beihilfe Nordrhein-Westfalen?

Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad
4
Pflegegrad
5
Häusliche Pflege durch Angehörige (Pauschalbeihilfe): 316 EUR 545 EUR 878 EUR 1.141 EUR
Häusliche Pflege durch Pflegekraft oder teilstationäre Pflege: 689 EUR 1.298 EUR 1.612 EUR 1.995 EUR
Stationäre Pflege: Zuschuss 125 EUR 770 EUR 1.262 EUR 1.775 EUR 2.005 EUR
Unterkunft / Verpflegung: Ja, abzüglich Eigenanteil
Stand: Januar 2023