Die Bundesbeihilfe auf einen Blick

Die Bemessungssätze

Die Bemessungssätze in der Bundesbeihilfe sind immer personenbezogen.

Als beihilfeberechtigte Person erhalten Beamtinnen und Beamte 50% Beihilfe vom Dienstherrn. Haben sie mehr als ein Kind, gibt es sogar 70% Bundesbeihilfe. Für den Rest wird eine private Krankenversicherung für Beamte benötigt.

Sobald Beamtinnen und Beamte in Pension gehen, ändert sich die Beihilfe, falls noch nicht geschehen, auf 70%.

Beihilfeberechtigte in Elternzeit mit einem Kind erhalten unter bestimmten Voraussetzungen 70% Beihilfe.

Auch der Ehegatte / eingetragener Lebenspartner kann beihilfeberechtigt sein. Hier darf die Einkommensgrenze des Ehegatten/Lebenspartners 20.000 Euro aus dem VVKJ* nicht überschreiten.

Kinder sind ebenso beihilfeberechtigt und erhalten 80% Beihilfe. Voraussetzung ist allerdings, dass für das beihilfeberechtigte Kind noch Kindergeld/Familienzuschlag gezahlt wird.

*VVKJ: Vor-Vor-Kalenderjahr
Bild Beihilfeleistungen Bundesbeihilfe

Leistungen der Beihilfe

(Eine Kostendämpfungspauschale ist in der Bundesbeihilfe aktuell nicht vorgesehen.)

Ambulante Behandlung

  • Ärztliche Behandlung sind bis zum Höchstsatz (3,5%) der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beihilfefähig.

  • Leistungen beim Heilpraktiker sind bis zum Höchstsatz gemäß den Verträgen mit den Heilpraktikerverbänden beihilfefähig.

  • Verordnungsfähige Medikamente sind bis zu den GKV-Festbeträgen erstattungsfähig.

  • Wie auch in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Beamtinnen und Beamte für Medikamente einen Eigenbeitrag von 10% zahlen. Der Mindestbeitrag liegt bei 5 Euro und der Höchstbeitrag bei 10 Euro.

  • Fahrtkosten (Beförderung) sind mit der niedrigsten Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel beihilfefähig. Ohne ärztliche Verordnung beihilfefähig.

  • Gemäß Beihilfekatalog erhalten Bedienstete für Hilfsmittel die Höchstsätze. Auch hier gilt eine Eigenbeteiligung von 10% (mind. 5 Euro, max. 10 Euro).

  • Um die Zuzahlungen für Medikamente, Beförderung, Hilfsmittel oder Haushaltshilfe zu begrenzen, gibt es analog zur GKV eine Begrenzung von 2% der Dienstbezüge (oder Versorgungsbezüge/Rentenzahlbetrags). Bei chronisch Kranken sind es 1%. Dies muss die Beihilfestelle auf Antrag genehmigen.

  • Sehhilfen (Brillengläser, Kontaktlinsen und vergrößernde Sehhilfen) sind für Erwachsene beihilfefähig..

  • Es besteht zudem alle 4 Jahre ein Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen. Unterkunft und Verpflegung sind höchstens 21 Tage beihilfefähig (ohne An- und Abreise). Fahrtkosten bis zu 10 EUR werden übernommen

  • Sanatoriumsbehandlungen sind mit dem max. niedrigsten Satz der jeweiligen Einrichtung beihilfefähig. Die Eigenbeteiligung beläuft sich hier auf 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage je Kalenderjahr.

  • Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst erhalten für Heilkuren von der Bundesbeihilfe bis zu 16 Euro pro Tag für die Unterkunft.

Die Leistungen der Beihilfe werden mit der richtigen privaten Krankenversicherung für Beamte perfekt ergänzt!

Zahnbehandlungen

  • Zahnärztliche Behandlungen sind bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte beihilfefähig.

  • Die Kieferorthopädischen Leistungen sind nur beihilfefähig, wenn die behandelte Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bei schweren Kieferanomalien, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erforderlich machen, gilt die Altersgrenze nicht.

  • Material- und Laborkosten bei Zahnersatz (unter anderem Edelmetalle und Keramik) sind nur zu 60 Prozent beihilfefähig.

  • Beihilfefähig sind zudem 2 Implantate je Kiefer bzw. in bestimmten Fällen auch max. 4 Implantate je Kiefer.

  • Die Bundesbeihilfe erstattet keine großen Brücken.

EINSCHRÄNKUNGEN FÜR BEAMTINNEN UND BEAMTE AUF WIDERRUF

Für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf sind Leistungen für den Zahnersatz während des Vorbereitungsdienstes nicht beihilfefähig. Eine Ausnahme besteht dann, wenn die beihilfeberechtigte Person zuvor mindestens 3 Jahre ununterbrochen im öffentlichen Dienst tätig gewesen ist, oder die zahnärztlichen Leistungen beruhen auf einem Unfall während der Ausbildung.

Die Beihilfeleistungen sind also deutlich höher als der Festkostenzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen. Allerdings sollten Beamtinnen und Beamte beim Abschluss einer PKV für Beamte auf den Eischluss eines guten Beihilfeergänzungstarifes achten. Einer unser BeamtenCircle Berater hilft gerne weiter.

Krankenhausbehandlungen

Die Aufwendungen für voll- und teilstationäre sowie vor- und nach- stationäre Krankenhausleistungen sind im folgenden Umfang beihilfefähig:

  • allgemeine Krankenhausleistungen (Eigenbeteiligung: 10,00 Euro pro Aufenthaltstag im Krankenhaus, maximal 28 Tage im Kalenderjahr),

  • gesondert berechnete wahlärztliche Leistungen – Chefarztbehandlung und

  • gesondert berechnete Unterkunft bis zur Höhe der Kosten eines Zweibettzimmers
(Eigenbeteiligung: 14,50 Euro pro Aufenthaltstag im Krankenhaus).

Pflegeversicherung

Auch Beamtinnen und Beamte benötigen eine Pflegepflichtversicherung. Die Pflegeversicherung und die private Krankenversicherung werden in der Regel zusammen abgeschlossen.

Im Pflegefall übernimmt die Pflegeversicherung nicht immer alle anfallenden Kosten. Damit Beamtinnen und Beamte die restlichen Kosten nicht aus eigener Tasche zahlen müssen, gibt es hier die Möglichkeit der privaten Pflegezusatzversicherung.

Die Leistungen der einzelnen Tarife können sehr unterschiedlich sein. Daher ist ein genauer Blick in die Bedingungen sehr wichtig. Einer unserer Experten hilft Ihnen sehr gerne weiter.

Welche Kosten übernehmen die private Pflegepflichtversicherung und die Beihilfe?

  • Wenn Beamtinnen und Beamte pflegebedürftig sind und die häusliche Pflege durch Angehörige erfolgt erhalten sie eine Pauschalbeihilfe entsprechend des Pflegegrades:
    • PG1: –
    • PG2: 316 Euro
    • PG3: 545 Euro
    • PG4: 728 Euro
    • PG5: 901 Euro
  • Erfolgt die häusliche Pflege durch eine Pflegekraft oder teilstationäre Pflege gelten folgende Pauschalbeiträge:
    • PG1: –
    • PG2: 689 Euro
    • PG3: 1298 Euro
    • PG4: 1612 Euro
    • PG5: 1995 Euro
  • Ist der Bedienstete auf eine stationäre Pflege angewiesen gelten folgende Pauschalbeiträge:
    • PG1: Zuschuss von 125 Euro
    • PG2: 770 Euro
    • PG3: 1262 Euro
    • PG4: 1775 Euro
    • PG5: 2005 Euro
    • 100% für verbleibenden Kosten (inkl. Unterkunft/Verpflegung)

Pflegeversicherung

Auch Beamtinnen und Beamte benötigen eine Pflegepflichtversicherung. Die Pflegeversicherung und die private Krankenversicherung werden in der Regel zusammen abgeschlossen.

Im Pflegefall übernimmt die Pflegeversicherung nicht immer alle anfallenden Kosten. Damit Beamtinnen und Beamte die restlichen Kosten nicht aus eigener Tasche zahlen müssen, gibt es hier die Möglichkeit der privaten Pflegezusatzversicherung.

Die Leistungen der einzelnen Tarife können sehr unterschiedlich sein. Daher ist ein genauer Blick in die Bedingungen sehr wichtig. Einer unserer Experten hilft Ihnen sehr gerne weiter.

Welche Kosten übernehmen die private Pflegepflichtversicherung und die Beihilfe?

Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Häusliche Pflege durch Angehörige (Pauschalbeihilfe): 316 EUR 545 EUR 728 EUR 901 EUR
Häusliche Pflege durch Pflegekraft oder teilstationäre Pflege: 689 EUR 1.298 EUR 1.612 EUR 1.995 EUR
Stationäre Pflege: Zuschuss 125 EUR 770 EUR 1.262 EUR 1.775 EUR 2.005 EUR
zzgl. 100% für verbleibende Kosten (inkl. Unterkunft/Verpflegung)
Stand: Januar 2023