Die Bundesbeihilfe auf einen Blick
Ihr Dienstherr ist nicht der Bund? Wählen Sie einfach das für Sie zuständige Bundesland aus: Bundesbeihilfe
Beihilfe Baden-Württemberg | Beihilfe Bayern | Beihilfe Berlin | Beihilfe Brandenburg | Beihilfe Bremen | Beihilfe Hamburg | Beihilfe Hessen | Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern | Beihilfe Niedersachsen | Beihilfe Nordrhein-Westfalen | Beihilfe Rheinland-Pfalz | Beihilfe Saarland | Beihilfe Sachsen | Beihilfe Sachsen-Anhalt | Beihilfe Schleswig-Holstein | Beihilfe Thüringen
Die Bemessungssätze
Die Bemessungssätze in der Bundesbeihilfe sind immer personenbezogen.
Als beihilfeberechtigte Person erhalten Beamtinnen und Beamte 50% Beihilfe vom Dienstherrn. Haben sie mehr als ein Kind, gibt es sogar 70% Bundesbeihilfe. Für den Rest wird eine private Krankenversicherung für Beamte benötigt.
Sobald Beamtinnen und Beamte in Pension gehen, ändert sich die Beihilfe, falls noch nicht geschehen, auf 70%.
Beihilfeberechtigte in Elternzeit mit einem Kind erhalten unter bestimmten Voraussetzungen 70% Beihilfe.
Auch der Ehegatte / eingetragener Lebenspartner kann beihilfeberechtigt sein. Hier darf die Einkommensgrenze des Ehegatten/Lebenspartners 20.000 Euro aus dem VVKJ* nicht überschreiten.
Kinder sind ebenso beihilfeberechtigt und erhalten 80% Beihilfe. Voraussetzung ist allerdings, dass für das beihilfeberechtigte Kind noch Kindergeld/Familienzuschlag gezahlt wird.
*VVKJ: Vor-Vor-Kalenderjahr
Leistungen der Beihilfe
(Eine Kostendämpfungspauschale ist in der Bundesbeihilfe aktuell nicht vorgesehen.)
Ambulante Behandlung
Die Leistungen der Beihilfe werden mit der richtigen privaten Krankenversicherung für Beamte perfekt ergänzt!
Zahnbehandlungen
Die Beihilfeleistungen sind also deutlich höher als der Festkostenzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen. Allerdings sollten Beamtinnen und Beamte beim Abschluss einer PKV für Beamte auf den Eischluss eines guten Beihilfeergänzungstarifes achten. Einer unser BeamtenCircle Berater hilft gerne weiter.
Krankenhausbehandlungen
Die Aufwendungen für voll- und teilstationäre sowie vor- und nach- stationäre Krankenhausleistungen sind im folgenden Umfang beihilfefähig:
Pflegeversicherung
Auch Beamtinnen und Beamte benötigen eine Pflegepflichtversicherung. Die Pflegeversicherung und die private Krankenversicherung werden in der Regel zusammen abgeschlossen.
Im Pflegefall übernimmt die Pflegeversicherung nicht immer alle anfallenden Kosten. Damit Beamtinnen und Beamte die restlichen Kosten nicht aus eigener Tasche zahlen müssen, gibt es hier die Möglichkeit der privaten Pflegezusatzversicherung.
Die Leistungen der einzelnen Tarife können sehr unterschiedlich sein. Daher ist ein genauer Blick in die Bedingungen sehr wichtig. Einer unserer Experten hilft Ihnen sehr gerne weiter.
Welche Kosten übernehmen die private Pflegepflichtversicherung und die Beihilfe?
- Wenn Beamtinnen und Beamte pflegebedürftig sind und die häusliche Pflege durch Angehörige erfolgt erhalten sie eine Pauschalbeihilfe entsprechend des Pflegegrades:
- PG1: –
- PG2: 316 Euro
- PG3: 545 Euro
- PG4: 728 Euro
- PG5: 901 Euro
- Erfolgt die häusliche Pflege durch eine Pflegekraft oder teilstationäre Pflege gelten folgende Pauschalbeiträge:
- PG1: –
- PG2: 689 Euro
- PG3: 1298 Euro
- PG4: 1612 Euro
- PG5: 1995 Euro
- Ist der Bedienstete auf eine stationäre Pflege angewiesen gelten folgende Pauschalbeiträge:
- PG1: Zuschuss von 125 Euro
- PG2: 770 Euro
- PG3: 1262 Euro
- PG4: 1775 Euro
- PG5: 2005 Euro
- 100% für verbleibenden Kosten (inkl. Unterkunft/Verpflegung)
Pflegeversicherung
Auch Beamtinnen und Beamte benötigen eine Pflegepflichtversicherung. Die Pflegeversicherung und die private Krankenversicherung werden in der Regel zusammen abgeschlossen.
Im Pflegefall übernimmt die Pflegeversicherung nicht immer alle anfallenden Kosten. Damit Beamtinnen und Beamte die restlichen Kosten nicht aus eigener Tasche zahlen müssen, gibt es hier die Möglichkeit der privaten Pflegezusatzversicherung.
Die Leistungen der einzelnen Tarife können sehr unterschiedlich sein. Daher ist ein genauer Blick in die Bedingungen sehr wichtig. Einer unserer Experten hilft Ihnen sehr gerne weiter.
Welche Kosten übernehmen die private Pflegepflichtversicherung und die Beihilfe?
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
---|---|---|---|---|---|
Häusliche Pflege durch Angehörige (Pauschalbeihilfe): | – | 316 EUR | 545 EUR | 728 EUR | 901 EUR |
Häusliche Pflege durch Pflegekraft oder teilstationäre Pflege: | – | 689 EUR | 1.298 EUR | 1.612 EUR | 1.995 EUR |
Stationäre Pflege: | Zuschuss 125 EUR | 770 EUR | 1.262 EUR | 1.775 EUR | 2.005 EUR |
zzgl. 100% für verbleibende Kosten (inkl. Unterkunft/Verpflegung) |