Die Beihilfe Hamburg auf einen Blick

Die Bemessungssätze

Die Bemessungssätze in der Beihilfe Hamburg sind immer personenbezogen.

Als beihilfeberechtigte Person erhalten Beamtinnen und Beamte 50% Beihilfe vom Dienstherrn. Haben sie mehr als ein Kind, gibt es sogar 70% Bundesbeihilfe. Für den Rest wird eine private Krankenversicherung für Beamte benötigt.

Sobald Beamtinnen und Beamte in Pension gehen, ändert sich die Beihilfe, falls noch nicht geschehen, auf 70%.
Auch der Ehegatte / eingetragener Lebenspartner kann beihilfeberechtigt sein. Hier darf die Einkommensgrenze des Ehegatten/Lebenspartners 18.000 Euro aus dem VVKJ* nicht überschreiten.
Kinder sind ebenso beihilfeberechtigt und erhalten 80% Beihilfe. Voraussetzung ist allerdings, dass für das beihilfeberechtigte Kind noch Kindergeld/Familienzuschlag gezahlt wird.

*VVKJ: Vor-Vor-Kalenderjahr
Bild Beihilfeleistungen Beihilfe Hamburg

Falls Du eine Ausbildung bei der Polizei in Hamburg beginnst, dann benötigst Du eine Pflegepflichtversicherung und in der Regel auch eine Anwartschaftsversicherung. Weitere Informationen haben wir für Dich auf der Seite Pflegepflichtversicherung Polizei in Hamburg hinterlegt.

Auch für Lehramtsanwärter in Hamburg haben wir wichtige Informationen zusammen gestellt. Du findest das auf der Seite Krankenversicherung im Referendariat in Hamburg.

Leistungen der Beihilfe Hamburg

Die Kostendämpfungspauschale
Bei der Kostendämpfungspauschale handelt es sich um einen pauschal festgelegten Eigenanteil, den der Beihilfeberechtigte für sich und seine beihilfeberechtigten Angehörigen selbst zu tragen hat. Abhängig von der Besoldungsgruppe sind es 25 Euro – 500 Euro je Kalenderjahr.
Alle Angaben auf dieser Seite beziehen sich auf die individuelle Beihilfe, alternativ gibt es in Hamburg auch die Möglichkeit der pauschalen Beihilfe.

Ambulante Behandlung

  • Ärztliche Behandlung sind bis zum Höchstsatz (3,5%) der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beihilfefähig.

  • Leistungen beim Heilpraktiker sind zum Mindestsatz des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker und mit den max. Regelhöchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte beihilfefähig.

  • Verordnungsfähige Medikamente sind bis zu den GKV-Festbeträgen erstattungsfähig.

  • Wie auch in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Beamtinnen und Beamte für Medikamente einen Eigenbeitrag von 10% zahlen. Der Mindestbeitrag liegt bei 5 Euro und der Höchstbeitrag bei 10 Euro.

  • Die Beihilfe erstattet 0,20 EUR pro Kilometer für Fahrtkosten ( Beförderung ).

  • Hilfsmittel sind bis zu den GKV-Höchstsätzen beihilfefähig.

  • Um die Zuzahlungen für Medikamente zu begrenzen, gibt es analog zur GKV eine Begrenzung von 2%, jedoch max. 312 Euro der Dienstbezüge (oder Versorgungsbezüge/Rentenzahlbetrags). Dies muss die Beihilfestelle auf Antrag genehmigen. Bei chronisch Kranken gib es ab Antragstellung keinen Abzug von den Eigenanteilen.

  • Je nach Indikation sind Brillengläser und Kontaktlinsen mit den Höchstbeträgen beihilfefähig. Für Brillenfassungen gibt es keine Beihilfe.

  • Es besteht zudem alle 4 Jahre ein Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen. Unterkunft und Verpflegung sind höchstens 21 Tage beihilfefähig (ohne An- und Abreise).

  • Sanatoriumsbehandlungen sind mit dem max. niedrigsten Satz der jeweiligen Einrichtung beihilfefähig.

  • Heilkuren: Aufwendungen für Kuren sind nur dann beihilfefähig, wenn sie zur Wiederherstellung und Erhaltung der Dienstfähigkeit dienen. Für Unterbringung und Verpflegung gibt es alle 4 Jahre bis zu 16 Euro täglich für höchstens 23 Tage – einschließlich der Reisetage.

Die Leistungen der Beihilfe werden mit der richtigen privaten Krankenversicherung für Beamte perfekt ergänzt!

Zahnbehandlungen

  • Zahnärztliche Behandlungen sind bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte beihilfefähig.

  • Die Kieferorthopädischen Leistungen sind nur beihilfefähig, wenn die behandelte Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bei schweren Kieferanomalien, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erforderlich machen, gilt die Altersgrenze nicht.

  • Material- und Laborkosten bei Zahnersatz (unter anderem Edelmetalle und Keramik) sind nur zu 60 Prozent beihilfefähig.

  • Beihilfefähig sind zudem 2 Implantate je Kiefer.

EINSCHRÄNKUNGEN FÜR BEAMTINNEN UND BEAMTE AUF WIDERRUF

Für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf sind Leistungen für den Zahnersatz während des Vorbereitungsdienstes nicht beihilfefähig. Eine Ausnahme besteht dann, wenn die beihilfeberechtigte Person zuvor mindestens 3 Jahre ununterbrochen im öffentlichen Dienst tätig gewesen ist, oder die zahnärztlichen Leistungen beruhen auf einem Unfall während der Ausbildung.

Die Beihilfeleistungen sind also deutlich höher als der Festkostenzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen. Allerdings sollten Beamtinnen und Beamte beim Abschluss einer PKV für Beamte auf den Eischluss eines guten Beihilfeergänzungstarifes achten. Einer unser BeamtenCircle Berater hilft gerne weiter.

Krankenhausbehandlungen

Beihilfefähig sind ausschließlich allgemeine Krankenhausleistungen. Einen Selbstbehalt muss der Beamte hier nicht zahlen.

Pflegeversicherung

Auch Beamtinnen und Beamte benötigen eine Pflegepflichtversicherung. Die Pflegeversicherung und die private Krankenversicherung werden in der Regel zusammen abgeschlossen.

Im Pflegefall übernimmt die Pflegeversicherung nicht immer alle anfallenden Kosten. Damit Beamtinnen und Beamte die restlichen Kosten nicht aus eigener Tasche zahlen müssen, gibt es hier die Möglichkeit der privaten Pflegezusatzversicherung.

Die Leistungen der einzelnen Tarife können sehr unterschiedlich sein. Daher ist ein genauer Blick in die Bedingungen sehr wichtig. Einer unserer Experten hilft Ihnen sehr gerne weiter.

Welche Kosten übernehmen die private Pflegepflichtversicherung und die Beihilfe?

  • Wenn Beamtinnen und Beamte pflegebedürftig sind und die häusliche Pflege durch Angehörige erfolgt erhalten sie eine Pauschalbeihilfe entsprechend des Pflegegrades:
    • PG1: –
    • PG2: 316 Euro
    • PG3: 545 Euro
    • PG4: 728 Euro
    • PG5: 901 Euro
  • Erfolgt die häusliche Pflege durch eine Pflegekraft oder teilstationäre Pflege gelten folgende Pauschalbeiträge:
    • PG1: –
    • PG2: max. 20% der Pflegefachkraftkosten (nach 7a TVÜ-L (§ 13 Satz 4))
    • PG3: max. 40% der Pflegefachkraftkosten (nach 7a TVÜ-L (§ 13 Satz 4))
    • PG4: max. 60% der Pflegefachkraftkosten (nach 7a TVÜ-L (§ 13 Satz 4))
    • PG5: max. 100% der Pflegefachkraftkosten (nach 7a TVÜ-L (§ 13 Satz 4))
  • Ist der Bedienstete auf eine stationäre Pflege angewiesen gelten folgende Pauschalbeiträge:
    • PG1: Zuschuss von 125 Euro
    • PG2: 1770 Euro
    • PG3: 2512 Euro
    • PG4: 3375 Euro
    • PG5: 3605 Euro
  • Unterkunft und Verpflegung sind beihilfefähig. Es muss jedoch ein Eigenbeitrag gezahlt werden.

Pflegeversicherung

Auch Beamtinnen und Beamte benötigen eine Pflegepflichtversicherung. Die Pflegeversicherung und die private Krankenversicherung werden in der Regel zusammen abgeschlossen.

Im Pflegefall übernimmt die Pflegeversicherung nicht immer alle anfallenden Kosten. Damit Beamtinnen und Beamte die restlichen Kosten nicht aus eigener Tasche zahlen müssen, gibt es hier die Möglichkeit der privaten Pflegezusatzversicherung.

Die Leistungen der einzelnen Tarife können sehr unterschiedlich sein. Daher ist ein genauer Blick in die Bedingungen sehr wichtig. Einer unserer Experten hilft Ihnen sehr gerne weiter.

Welche Kosten übernehmen die private Pflegepflichtversicherung und die Beihilfe Hamburg?

Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Häusliche Pflege durch Angehörige (Pauschalbeihilfe): 316 EUR 545 EUR 728 EUR 901 EUR
Häusliche Pflege durch Pflegekraft oder teilstationäre Pflege: max. 20%… max. 40%… max. 60%… max. 100%…
…der Pflegefachkraftkosten (nach 7a TVÜ-L (§ 13 Satz 4))
Stationäre Pflege: Zuschuss 125 EUR 1.770 EUR 2.512 EUR 3.375 EUR 3.605 EUR
Unterkunft / Verpflegung: Ja, abzüglich Eigenanteil
Stand: Januar 2023